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Baumaße Mastkaninchen / Jungtiere bis zur Geschlechtsreife

Die Angaben auf den jeweiligen Seiten stellen eine Zusammenfassung und Übersicht der relevanten Baumaße für Neubauten dar. Bei den Baumaßen handelt es sich um gesetzliche Mindestmaße bzw. Richtwerte. Es handelt sich nicht um eine vollständige und abschließende Darstellung sämtlicher erforderlicher Maße und sonstiger Anforderungen.

Bei der Herstellung eines landwirtschaftlichen Bauwerks sind die angegebenen Baumaße stets in Zusammenschau mit den einschlägigen Gesetzen, Merkblättern und Normen anzuwenden.

Die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen nach dem Tierschutzgesetz (TSchG)  bzw. nach der 1. Tierhaltungsverordnung  (1. THVO) sind für alle Betriebe einzuhalten. Der Standard für "Besonders tierfreundliche Haltung" des BMNT (Sonderrichtlinie Pkt. Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung) geht über diese Mindestanforderungen hinaus und betrifft die Investitionsförderung.

Die Tierhaltung in Biobetrieben ist in den EU-Verordnungen Nr. 848/2018 und Nr. 464/2020 geregelt.

Es wird versucht, die Angaben möglichst aktuell zu halten. Die letzte Aktualisierung der Baumaße ist mit Datum und Verweis auf die gesetzliche Grundlage angegeben. Eventuell danach entstandene Änderungen sind der jeweiligen Rechtsvorschrift zu entnehmen.

Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann keine Haftung übernommen werden.

 


Stallflächen Mastkaninchen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 28.12.2022

 

Tierkategorie Gewicht Nutzbare Mindest-Bodenfläche (im Stall)

1. Tierhaltungsverordnung

[cm² pro Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

[cm² pro Tier]

BIO

Ruhefläche (ohne Plattformen)

[cm² pro Tier]

Jungtiere in Gruppen bis 40 Tiere

bis 1,5 kg

1000 *

 

(Kantenlänge mind. 50 cm, mind. 6000 cm² je Haltungseinheit)

1500

 

(mind. 2 m² je Haltungseinheit)

 

Mastkaninchen vom Absetzen bis zur Schlachtung sowie Nachzuchtkaninchen (vom Ende der Mast bis 6 Monate)

 

 

2000 (fester Stall)

 

1500 (mobiler Stall)

über 1,5 kg

1500 *

 

(Kantenlänge mind. 50 cm, mind. 6000 cm² je Haltungseinheit)

2000

 

(mind. 2 m² je Haltungseinheit)

Jungtiere in Gruppen über 40 Tiere

bis 1,5 kg

800 *

 

(Kantenlänge mind. 50 cm)

1500

 

(mind. 2 m² je Haltungseinheit)

über 1,5 kg

1200 *

 

(Kantenlänge mind. 50 cm)

2000

 

(mind. 2 m² je Haltungseinheit)

 

* MIndesthöhe 50 cm auf mind. 50 % der Bodengrundfläche

 

 

Tierkategorie Gewicht MIndestanteil an erhöhter Bodenfläche

1. Tierhaltungsverordnung

[cm² pro Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

[cm² pro Tier]

BIO

[cm² pro Tier]

Jungtiere in Gruppen bis 40 Tiere bis 1,5 kg

250

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)

375

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)

250

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)

über 1,5 kg

375

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)

500

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)

375

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)

Jungtiere in Gruppen über 40 Tiere bis 1,5 kg

200

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)

375

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)

200

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)

über 1,5 kg

300

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)

500

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)

300

 

(lichte Höhe unter erhöhten Flächen mind. 20 cm)


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 9) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020

Auslaufflächen Mastkaninchen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 25.2.2022

 

Tierkategorie Mindestauslauffläche

1. Tierhaltungsverordnung

[cm² pro Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

[cm² pro Tier]

BIO

Außenfläche (ohne Plattformen)

[cm² pro Tier]

Mastkaninchen vom Absetzen bis zur Schlachtung,

Nachzuchtkaninchen (vom Ende der Mast bis 6 Monate)

 

---

 

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5000 (fester Stall)

4000 (mobiler Stall)


 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 9) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020

Belichtung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 8.8.2016

 

Einflussgröße

Lichtanforderungen

1. Tierhaltungsverordnung

Mindestausmaß der Fenster und

sonstiger transparenter Flächen (Glasfläche)

mind. 3 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

Mindest-Lichtstärke

20 Lux über mindestens 8 Stunden pro Tag

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 9)