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Sitzstangen (Legehennen)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 23.7.2018

 

Maße

Werte für Sitzstangen

(bzw. erhöhte Sitzebenen oder beides in Kombination)

1. Tierhaltungsverordnung

[cm]

Besonders tierfreundliche Haltung

[cm]

Mindest-Sitzstangenlänge *

(Sitzstangen nicht über Einstreubereich)

20,0 (pro Tier)

(1 m² Rostfläche ≡ 300 cm Sitzstangenlänge)

20,0 (pro Tier)

(1 m² Rostfläche ≡ 300 cm Sitzstangenlänge)

horizontaler Mindestabstand zwischen den Sitzstangen

30,0

30,0

horizontaler Mindestabstand zur Wand

20,0

20,0

Mindestlänge für erhöhte Sitzstangen

7,0 (pro Tier)

(falls erhöhte Sitzstangen angeboten werden)

7,5 (pro Tier)

Mindestabstand für erhöhte Sitzstangen zu darunter gelegenen nutzbaren Fläche 35,0

35,0


* Falls die Sitzstangenlänge nicht über die Rostfläche abgedeckt werden kann, müssen zusätzliche Sitzstangen die Anforderungen an erhöhte Sitzstangen erfüllen (Anbringung mindestens 35 cm über der Rostfläche)

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, K6, L3