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Belichtung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 08.05.2026

 

Einflussgröße

Lichtanforderungen

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

Mindestausmaß der Fenster und

sonstiger transparenter Flächen (Architekturlichte)

mind. 3 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

mind. 5 % der Stallbodenfläche

Mindest-Lichtstärke

40 Lux

über mindestens 8 Stunden pro Tag

(im Aktivitätsbereich der Tiere)

40 Lux

über mindestens 8 Stunden pro Tag

(im Aktivitätsbereich der Tiere, aufgrund Mindestfensterfläche in der Regel gegeben)

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, C5 und C6