Farbhinterlegung in den Tabellen

 

 

Hinterlegung rot: Rechtsvorschriften der 1. Tierhaltungsverordnung bzw. des Tierschutzgesetzes (TSchG). Diese tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen sind für alle Betriebe in Österreich einzuhalten.

 

 

Hinterlegung blau: Angaben entsprechend des Merkblatts "Besonders tierfreundliche Haltung" des BMLRT

 

 

Hinterlegung grün: Relevante Angaben für Biotierhaltung entsprechend den EU-Verordnungen 848/2018 (Basisverordnung) und 464/2020 (Durchführungsvorschriften)

 

 

Hinterlegung grau: Relevante Angaben für Biotierhaltung entsprechend der Richtlinie Biologische Produktion

 

 

Hinterlegung hellgrün: Relevante Angaben für Biotierhaltung entsprechend den Produktionsrichtlinien von BIO AUSTRIA, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen