Absonderungsbereich
Bereich zur Absonderung und Behandlung erheblich verletzter, kranker oder verhaltensauffälliger Tiere
Es gilt der Grundsatz, dass in jeder Produktionsstufe zu jeder Zeit mindestens ein entsprechender Absonderungsplatz mit Umdreh-Möglichkeit fverfügbar sein muss. Absonderunsgsbereiche sollen eingestreut und zugluftfrei sein und Futter- und Tränkestellen bieten.
Rasch realisierbare Absonderungsbereiche innerhalb einer Stammbucht mit flexiblen Trennelementen sind zulässig.
Empfehlungen und Mindestanforderungen
| Produktions- stufe |
Absonderungsplätze, |
Absonderungsplätze, |
Mindestmaße (auf ein Tier bezogen) |
|---|---|---|---|
| Abferkel-Bereich |
Absonderungsbuchten |
1 Absonderungs- (bzw. für Bio 7,5 m²) |
6,0 m² (bzw. für Bio 7,5 m²), Breite 2,0 m |
| Deck-Warte-Bereich |
3 % der Deck-Warteplätze |
1 Absonderungs- von mind. 7,0 m² |
3,5 m², Breite 2,0 m |
| Aufzucht-Bereich |
5 % der Aufzuchtplätze |
1 Absonderungs- von mind. 5,0 m² |
0,7 m² |
| Mast-Bereich |
3 % der Mastplätze
|
1 Absonderungs- von mind. 5,0 m² |
1,5 m², Breite 1,3 m |
Weiterführende Informationen
erhältlich auch als PDF bei Austrian Standards erhältlich auch als PDF bei Austrian Standards
erhältlich auch als PDF bei Austrian Standards |
Der Wissenspool dient als Erstinformation. Grundlage der Angaben sind ÖKL-Fachpublikationen. Aktuelle Gesetze, Verordnungen, Merkblätter und Normen sind jedenfalls zu beachten. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.