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Freier Auslauf

Eintrag am 27.02.2024

Möglichkeit für Pferde bei Einzelhaltung oder Gruppenhaltung, sich frei zu bewegen

Die 1. Tierhaltungsverordnung fordert zumindest mehrmals wöchentlich ausreichende Bewegungsmöglichkeit, die häufig in Form des freien Auslaufs ermöglicht wird (ansonsten mit sportlichem Training oder einer vergleichbaren Bewegungsmöglichkeit).

Die Mindestgröße für den freien Auslauf muss gemäß 1. Tierhaltungsverordnung mindestens der zweifachen Fläche der Einzelbox entsprechen.

 

Möglichkeiten für den freien Auslauf


Auslaufvariante

Voraussetzung

Paddock

geforderte Mindestfläche für den „freien Auslauf“ ist vorhanden

Koppel

Nutzung mehrmals pro Woche

(geforderte Mindestfläche für den „freien Auslauf“ ist vorhanden)

 

Geforderte Fläche für den "freien Auslauf"


siehe 1. Tierhaltungsverordnung (wenn Bewegungsmöglichkeit in Form des freien Auslaufs gegeben ist)

 

 

Weiterführende Informationen


ÖKL-Merkblatt 29 Pferdeställe

erhältlich auch als PDF bei Austrian Standards

 


Der Wissenspool dient als Erstinformation. Grundlage der Angaben sind ÖKL-Fachpublikationen. Aktuelle Gesetze, Verordnungen, Merkblätter und Normen sind jedenfalls zu beachten. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.


 

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