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Mindest-Auslaufflächen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 25.2.2022

 

Tierkategorie Mindest-Auslauffläche

BIO *

[m² pro Tier]

Säugende Sauen

2,5 (davon mind. 1,25 geschlossen)

Weibliche Zuchtschweine

1,9 (davon mind. 0,95 geschlossen)

Männliche Zuchtschweine (Zuchteber)

8,0 (davon mind. 4,00 geschlossen)

Absetzferkel

bis 35 kg

0,4 (davon mind. 0,20 geschlossen)

 

 

Mastschweine, Zuchtläufer

bis 50 kg 0,6 (davon mind. 0,30 geschlossen)
bis 85 kg 0,8  (davon mind. 0,40 geschlossen)
bis 110 kg 1,0  (davon mind. 0,50 geschlossen)
über 110 kg 1,2  (davon mind. 0,60 geschlossen)

 

* Gemäß Runderlass "Überdachung von Freigelände" müssen bei Biotierhaltung mindestens 50 % dieser Auslaufflächen unüberdacht bleiben. Ausnahmen: In Gebieten mit durchschnittlichen Niederschlagsmengen über 1.200 mm/Jahr sowie bei säugenden Sauen mit Ferkeln bis zum Absetzen und bei Absetzferkeln bis 35 kg müssen mindestens 25 % der Mindestauslauffläche unüberdacht bleiben.

 

 

Tierkategorie Mindest-Auslauffläche

1. Tierhaltungsverordnung

[m² pro Tier]

Miniaturschweine

10,00


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien, Rechtsinterpretationen

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 5) EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Schweine, L2, L4, M1, N3, N4, T2, X3