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Mindest-Außenflächen (Legehennen)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.
Letzte Aktualisierung: 28.07.2022
Tierkategorie | Mindest-Auslauffläche | |
1. Tierhaltungsverordnung [m² pro Tier] |
BIO [m² pro Tier] |
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Legehennen |
8,0 im Fall der Auslaufgewährung (bzw. 4,0 in Biodiversitäts-Weiden mit mind. 0,3 lfm Hecke/Tier oder einer gleichwertigen Mischform aus Hecke und Bäumen)
bei Vermarktung "Eier aus Freilandhaltung": Koppelfläche mind. 4,0 m² pro Tier (wenn gesamte Grünlandfläche zwischen 8,0 und 10,0 m²/Tier); bzw. Koppelfläche mind. 2,5 m² pro Tier (wenn gesamte Grünlandfläche mind. 10,0 m²/Tier)
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insgesamt 8,0
bzw. bei BIO AUSTRIA insgesamt 10,0
Koppelung ist möglich (Koppelfläche mind. 4,0 m² pro Tier) |
Stallungen für Legehennen und Elterntiere müssen für "Besonders tierfreundliche Haltung" entweder einen Außenscharrraum oder einen Auslauf (mit Weidemöglichkeit) aufweisen.
Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner (ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen) nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
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Element | anrechenbare Fläche | Maximalabstand |
Mindest-Gesamtzahl (Summe aller unterschiedlichen Elemente) |
Mindest-Gesamtfläche |
Baum |
8 m² (wenn Kronendurchmessermindestens 2 m) |
≤ 30 m zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand |
12 pro Hektar (gleichmäßig im Auslauf verteilt) |
1 % der Mindestauslauffläche |
Busch, Hecke und/oder Baumgruppe |
tatsächliche Grundrissfläche (wenn diesezumindest 0,5 m²) |
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technisches Element |
BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |
EU-Durchführungsvorschrift Vermarktungsnormen Eier 589/2008 | BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien | Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |