Mindest-Außenflächen (Legehennen)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.
Letzte Aktualisierung: 28.07.2022
| Tierkategorie | Mindest-Auslauffläche | |
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1. Tierhaltungsverordnung [m² pro Tier] |
BIO [m² pro Tier] |
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| Legehennen |
8,0 im Fall der Auslaufgewährung (bzw. 4,0 in Biodiversitäts-Weiden mit mind. 0,3 lfm Hecke/Tier oder einer gleichwertigen Mischform aus Hecke und Bäumen)
bei Vermarktung "Eier aus Freilandhaltung": Koppelfläche mind. 4,0 m² pro Tier (wenn gesamte Grünlandfläche zwischen 8,0 und 10,0 m²/Tier); bzw. Koppelfläche mind. 2,5 m² pro Tier (wenn gesamte Grünlandfläche mind. 10,0 m²/Tier)
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insgesamt 8,0
bzw. bei BIO AUSTRIA insgesamt 10,0
Koppelung ist möglich (Koppelfläche mind. 4,0 m² pro Tier) |
Stallungen für Legehennen und Elterntiere müssen für "Besonders tierfreundliche Haltung" entweder einen Außenscharrraum oder einen Auslauf (mit Weidemöglichkeit) aufweisen.
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Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner (ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen) nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
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| Element | anrechenbare Fläche | Maximalabstand |
Mindest-Gesamtzahl (Summe aller unterschiedlichen Elemente) |
Mindest-Gesamtfläche |
| Baum |
8 m² (wenn Kronendurchmessermindestens 2 m) |
≤ 30 m zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand |
12 pro Hektar (gleichmäßig im Auslauf verteilt) |
1 % der Mindestauslauffläche |
| Busch, Hecke und/oder Baumgruppe |
tatsächliche Grundrissfläche (wenn diesezumindest 0,5 m²) |
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| technisches Element | ||||
BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
| 1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |
| EU-Durchführungsvorschrift Vermarktungsnormen Eier 589/2008 | BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien | Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
Rechtsinterpretation
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Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |

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