Belichtung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 08.05.2026

 

Einflussgröße

Lichtanforderungen

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

Mindestausmaß der Fenster und

sonstiger transparenter Flächen (Architekturlichte)

3 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

5 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

 

 Abferkelbereich: 3 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

Mindest-Lichtstärke

40 Lux

über mindestens 8 Stunden pro Tag

(im Aktivitätsbereich der Tiere - gilt nicht für den Liegebereich)

40 Lux

über mindestens 8 Stunden pro Tag

(im Aktivitätsbereich der Tiere - gilt nicht für den Liegebereich)

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Schweine, F1 und F2