Belichtung
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.
Letzte Aktualisierung: 25.2.2022
Einflussgröße |
Lichtanforderungen |
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1. Tierhaltungsverordnung |
Besonders tierfreundliche Haltung |
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Mindestausmaß der Fenster und sonstiger transparenter Flächen (Architekturlichte) |
3 % der Stallbodenfläche (wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht) |
5 % der Stallbodenfläche (wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)
Abferkelbereich: 3 % der Stallbodenfläche (wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht) |
Mindest-Lichtstärke |
40 Lux über mindestens 8 Stunden pro Tag (wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht) |
40 Lux über mindestens 8 Stunden pro Tag (wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht) |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |