Außenflächen (Junghennen, Legehybridhähne)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Mindest-Auslauffläche

Besonders tierfreundliche Haltung

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

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1,0

 

 

Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner

(ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen)

nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“

Element anrechenbare Fläche Maximalabstand

Mindest-Gesamtzahl

(Summe aller unterschiedlichen Elemente)
Mindest-Gesamtfläche
Baum

8 m²

(wenn Kronendurchmesser
mindestens 2 m)

≤ 30 m

 

zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand

12 pro Hektar

 

(gleichmäßig im Auslauf verteilt)
1 % der Mindestauslauffläche
Busch, Hecke und/oder Baumgruppe

tatsächliche Grundrissfläche

(wenn diese
zumindest 0,5 m²)
technisches Element

 

BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“