Außenflächen (Junghennen, Legehybridhähne)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 01.12.2022
| Mindest-Auslauffläche | |
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Besonders tierfreundliche Haltung [m² pro Tier] |
BIO [m² pro Tier] |
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1,0 |
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Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner (ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen) nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
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| Element | anrechenbare Fläche | Maximalabstand |
Mindest-Gesamtzahl (Summe aller unterschiedlichen Elemente) |
Mindest-Gesamtfläche |
| Baum |
8 m² (wenn Kronendurchmessermindestens 2 m) |
≤ 30 m zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand |
12 pro Hektar (gleichmäßig im Auslauf verteilt) |
1 % der Mindestauslauffläche |
| Busch, Hecke und/oder Baumgruppe |
tatsächliche Grundrissfläche (wenn diesezumindest 0,5 m²) |
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| technisches Element | ||||
BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
| Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 | Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |

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