Fressplatz

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 14.1.2015

 

Fütterung

Mindest-Anzahl der Fressplätze

1. Tierhaltungsverordnung

rationierte oder zeitlich begrenzte Futtervorlage

1 Fressplatz pro Tier

Fütterung ad libitum bzw. bei ganztägiger Futtervorlage

1 Fressplatz pro 2,5 Tiere

 

 

Tiergewicht

(im Durchschnitt der Gruppe)

Mindest-Fressplatzbreite pro Tier

Mindestbreite für einzelnen Fressplatz

bei rationierter Fütterung

bis 150 kg

40 cm

36 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 40 cm)

bis 220 kg

45 cm

41 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 45 cm)

bis 350 kg

55 cm

50 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 55 cm)

bis 500 kg

60 cm

54 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 60 cm)

bis 650 kg

65 cm

59 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 65 cm)

über 650 kg

75 cm

68 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 75 cm)

behornte oder hochträchtige Tiere

80 cm bis 85 cm (Empfehlung)

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Tierschutzgesetz § 17


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, D7 und D8