
Belichtung
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen.
Für die "Besonders tierfreundliche Haltung" sind in oranger Schrift die geplanten Maße für die Förderung ab 2023 angegeben. Nachschärfungen im Detail können jedoch nicht absolut ausgeschlossen werden.
Letzte Aktualisierung: 25.2.2022
Einflussgröße |
Lichtanforderungen |
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1. Tierhaltungsverordnung |
Besonders tierfreundliche Haltung |
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Mindestausmaß der Fenster und sonstiger transparenter Flächen (Architekturlichte) |
3 % der Stallbodenfläche (wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht) |
5 % der Stallbodenfläche (bzw. mind. 8 % bei Haltung ohne Auslauf und ohne Weide)
(gepant ab 2023: 5 % der Stallbodenfläche) |
Mindest-Lichtstärke |
40 Lux über mindestens 8 Stunden pro Tag (wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht) |
40 Lux über mindestens 8 Stunden pro Tag (wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht) |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 4) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |