Baumaße Geflügel (Legehennen, Junghennen, Masthühner, Masttruthühner, Gänse, Pekingenten)

Die Angaben auf den jeweiligen Seiten stellen eine Zusammenfassung und Übersicht der relevanten Baumaße für Neubauten dar. Bei den Baumaßen handelt es sich um gesetzliche Mindestmaße bzw. Richtwerte. Es handelt sich nicht um eine vollständige und abschließende Darstellung sämtlicher erforderlicher Maße und sonstiger Anforderungen.

Bei der Herstellung eines landwirtschaftlichen Bauwerks sind die angegebenen Baumaße stets in Zusammenschau mit den einschlägigen Gesetzen, Merkblättern und Normen anzuwenden.

Die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen nach dem Tierschutzgesetz (TSchG)  bzw. nach der 1. Tierhaltungsverordnung  (1. THVO) sind für alle Betriebe einzuhalten. Für die Legehennenhaltung ist zudem die EU-Durchführungsvorschrift EG Nr. 589/2008 zu berücksichtigen. Der Standard für "Besonders tierfreundliche Haltung" des BML geht über diese Mindestanforderungen hinaus und betrifft die Investitionsförderung. Die Tierhaltung in Biobetrieben ist in den EU-Verordnungen Nr. 848/2018 und Nr. 464/2020 geregelt.

Es wird versucht, die Angaben möglichst aktuell zu halten. Die letzte Aktualisierung der Baumaße ist mit Datum und Verweis auf die gesetzliche Grundlage angegeben. Eventuell danach entstandene Änderungen sind der jeweiligen Rechtsvorschrift zu entnehmen.

Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann keine Haftung übernommen werden.

 


Stallflächen (Legehennen)

Die hier angegebenen Werte zeigen Maximalangaben der Besatzdichte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen. Der Außenscharrraum zählt nicht zur nutzbaren Fläche.

 

Letzte Aktualisierung: 26.2.2022

 

System Maximale Besatzdichte

1. Tierhaltungsverordnung

[Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche]

Besonders tierfreundliche Haltung

[Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche]

BIO

[Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche]

Legehennen

System mit einer nutzbaren Ebene

7,0

 

7,5 (bei erhöhten Sitzstangen)

 

8,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)

7,5

 

8,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)

 

(erhöhte Sitzstangen und Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich)

6,0

 

(Höchstbestand pro Stallabteil bzw. Herde: 3000 Hennen)

Legehennen

System mit einer nutzbaren Ebene und Außenscharrraum

8,0

 

9,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)

8,0

 

9,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)

 

(erhöhte Sitzstangen erforderlich)

6,0

 

(Höchstbestand pro Stallabteil bzw. Herde: 3000 Hennen)

Legehennen

Volierenhaltung

9,0

9,0 (aber max. 18 Tiere/m² nutzbarer Stallgrundfläche)

 

(erhöhte Sitzstangen und Auslauf mit Weidemöglichkeit oder Außenscharrraum erforderlich, anrechenbar sind integrierte Sitzstangen der erhöhten Ebenen)

6,0

 

(Höchstbestand pro Stallabteil bzw. Herde: 3000 Hennen)

 

 

Nest Ausmaß der Stalleinrichtung Nest

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

BIO

Legehennen, Einzelnest

1 Nest pro 7 Tiere

1 Nest pro 5 Tiere

1 Nest pro 7 Tiere

(1 Nest pro 5 Tiere,
BIO AUSTRIA)

Legehennen, Gruppennest

1 m² Nestfläche pro 120 Tiere

1 m² Nestfläche pro 100 Tiere

 1 m² Nestfläche pro 83,3 Tiere


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien

 

EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 Richtlinie Biologische Produktion


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, L4 bis L8

 


Mindest-Scharrraum (Legehennen)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 23.7.2018

 

Scharrraum (Einstreubereich)

1. Tierhaltungsverordnung

BIO

Mindestfläche

1/3 der Stallbodenfläche (Grundfläche),

250 cm²/Tier

1/3 der Stallbodenfläche (Grundfläche),

250 cm²/Tier


 


Rechtsvorschriften

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6)


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, M3

 


Mindest-Außenscharrraum (Legehennen)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Außenscharrraum

Anforderungen, wenn ein Außenscharrraum verwendet wird

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung*

Mindestfläche 1/3 der nutzbaren Stallfläche

1/4 der nutzbaren Stallfläche


* Stallungen für Legehennen und Elterntiere von Lege- oder Mastlinien müssen für "Besonders tierfreundliche Haltung" entweder einen Außenscharrraum oder einen Auslauf (mit Weidemöglichkeit) aufweisen.

 

 


Rechtsvorschriften bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, L3

 


Mindest-Außenflächen (Legehennen)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 28.07.2022

 

Tierkategorie Mindest-Auslauffläche

1. Tierhaltungsverordnung

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

Legehennen

8,0 im Fall der Auslaufgewährung

(bzw. 4,0 in Biodiversitäts-Weiden mit mind. 0,3 lfm Hecke/Tier oder einer gleichwertigen Mischform aus Hecke und Bäumen)

 

bei Vermarktung "Eier aus Freilandhaltung": Koppelfläche mind. 4,0 m² pro Tier (wenn gesamte Grünlandfläche zwischen 8,0 und 10,0 m²/Tier);

bzw. Koppelfläche mind. 2,5 m² pro Tier (wenn gesamte Grünlandfläche mind. 10,0 m²/Tier)

 

insgesamt 8,0

 

bzw. bei BIO AUSTRIA insgesamt 10,0
(oder 8,0, wenn Außenscharrraum vorhanden und 2 % der Auslauffläche von Schattenspendern und schutzgebenden Elementen bedeckt ist)

 

Koppelung ist möglich

(Koppelfläche mind. 4,0 m² pro Tier)


Stallungen für Legehennen und Elterntiere müssen für "Besonders tierfreundliche Haltung" entweder einen Außenscharrraum oder einen Auslauf (mit Weidemöglichkeit) aufweisen.

 

 

Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner

(ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen)

nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“

Element anrechenbare Fläche Maximalabstand

Mindest-Gesamtzahl

(Summe aller unterschiedlichen Elemente)
Mindest-Gesamtfläche
Baum

8 m²

(wenn Kronendurchmesser
mindestens 2 m)

≤ 30 m

 

zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand

12 pro Hektar

 

(gleichmäßig im Auslauf verteilt)
1 % der Mindestauslauffläche
Busch, Hecke und/oder Baumgruppe

tatsächliche Grundrissfläche

(wenn diese
zumindest 0,5 m²)
technisches Element

 

BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020

 

EU-Durchführungsvorschrift Vermarktungsnormen Eier 589/2008 BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, O6

 


Auslauföffnungen (Legehennen)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Maß Werte für Auslauföffnungen (bzw. Öffnungen zum Außenscharrraum)

1. Tierhaltungsverordnung

[m]

Besonders tierfreundliche Haltung

[m]

BIO

[m]

Mindest-Gesamtbreite

2,0

(pro 1000 Tiere)

2,0

(pro 1000 Tiere)

4,0 (Verbindung zum Freigelände) bzw.

2,0 (Verbindung Stall zum Außenscharrraum)

 

(pro 100 m² der nutzbaren Fläche der Mindeststallfläche)

Mindestbreite 0,40 0,40 0,40
Mindesthöhe 0,35 0,35 0,35
max. Entfernung von einem Punkt im Stall zur Auslauföffnung ---

15

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020

 


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, O3, O4

 


Legenest (Legehennen)

Die hier angegebenen Werte zeigen Maximalwerte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 20.12.2021

 

Anforderung Maximalwerte

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

BIO

Hennen pro Einzelnest

(bei Einzelnestern, Fläche < 1500 cm²)

max. 7 max. 5

max. 7

 

max. 5 (bei BIO AUSTRIA)

Hennen pro m² Nestfläche

(bei Gruppennestern, Fläche > 1500 cm²)

max. 120 max. 100 max. 83


 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"

 

EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, K7, K8, K9

 


Sitzstangen (Legehennen)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 23.7.2018

 

Maße

Werte für Sitzstangen

(bzw. erhöhte Sitzebenen oder beides in Kombination)

1. Tierhaltungsverordnung

[cm]

Besonders tierfreundliche Haltung

[cm]

Mindest-Sitzstangenlänge *

(Sitzstangen nicht über Einstreubereich)

20,0 (pro Tier)

(1 m² Rostfläche ≡ 300 cm Sitzstangenlänge)

20,0 (pro Tier)

(1 m² Rostfläche ≡ 300 cm Sitzstangenlänge)

horizontaler Mindestabstand zwischen den Sitzstangen

30,0

30,0

horizontaler Mindestabstand zur Wand

20,0

20,0

Mindestlänge für erhöhte Sitzstangen

7,0 (pro Tier)

(falls erhöhte Sitzstangen angeboten werden)

7,5 (pro Tier)

Mindestabstand für erhöhte Sitzstangen zu darunter gelegenen nutzbaren Fläche 35,0

35,0


* Falls die Sitzstangenlänge nicht über die Rostfläche abgedeckt werden kann, müssen zusätzliche Sitzstangen die Anforderungen an erhöhte Sitzstangen erfüllen (Anbringung mindestens 35 cm über der Rostfläche)

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, K6, L3

 


Stallflächen (Junghennen, Legehybridhähne)

Die hier angegebenen Werte zeigen Maximalangaben der Besatzdichte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 22.12.2021

 

Alter

[Wochen]

Maximale Besatzdichte

1. Tierhaltungsverordnung

[Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche]

Besonders tierfreundliche Haltung

[Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche]

bis 6

 

---

 

---

 

 

(mehrere nutzbare Ebenen oder Außenscharrraum oder Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich)

über 6 bis 10

24 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene)

 

28 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene und erhöhten Sitzstangen)

 

36 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen)

 

40 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen und erhöhten Sitzstangen)

24 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene)

 

28 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene und erhöhten Sitzstangen)

 

36 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen)

 

40 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen und erhöhten Sitzstangen)

 

(mehrere nutzbare Ebenen oder Außenscharrraum oder Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich)

über 10 bis 18

12 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene)

 

14 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene und erhöhten Sitzstangen)

 

18 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen)

 

20 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen und erhöhten Sitzstangen)

12 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene)

 

14 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene und erhöhten Sitzstangen)

 

18 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen)

 

20 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen und erhöhten Sitzstangen)

 

(mehrere nutzbare Ebenen oder Außenscharrraum oder Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich)

über 18 bis 19

 

 

 

BIO: max. 21 kg Lebendgewicht pro m²

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020

 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, J1, J2

 


Mindest-Außenscharrraum (Junghennen, Legehybridhähne)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 22.12.2021

 

Außenscharrraum

Anforderungen

Besonders tierfreundliche Haltung

Mindestfläche

1/4 der nutzbaren Stallfläche

(im Fall der Verwendung eines Außenscharrraums)

 

 


Rechtsvorschriften bzw. Richtlinien

 

Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


Außenflächen (Junghennen, Legehybridhähne)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Mindest-Auslauffläche

Besonders tierfreundliche Haltung

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

---

1,0

 

 

Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner

(ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen)

nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“

Element anrechenbare Fläche Maximalabstand

Mindest-Gesamtzahl

(Summe aller unterschiedlichen Elemente)
Mindest-Gesamtfläche
Baum

8 m²

(wenn Kronendurchmesser
mindestens 2 m)

≤ 30 m

 

zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand

12 pro Hektar

 

(gleichmäßig im Auslauf verteilt)
1 % der Mindestauslauffläche
Busch, Hecke und/oder Baumgruppe

tatsächliche Grundrissfläche

(wenn diese
zumindest 0,5 m²)
technisches Element

 

BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“


 


 


Auslauföffnungen (Junghennen, Legehybridhähne)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 20.12.2021

 

Maß Werte für Auslauföffnungen (bzw. Öffnungen zum Außenscharrraum)

Besonders tierfreundliche Haltung

[m]

BIO

[m]

Mindest-Gesamtbreite

2,0

(pro 1000 Tiere)

4,0 (Verbindung zum Freigelände) bzw.

2,0 (Verbindung Stall zum Außenscharrraum)

 

(pro 100 m² der nutzbaren Fläche der Mindeststallfläche)

Mindestbreite

0,40

0,40

Mindesthöhe

0,35

0,35

max. Entfernung von einem Punkt im Stall zur Auslauföffnung 15

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien


 


Sitzstangen (Junghennen, Legehybridhähne)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 02.12.2022

 

Mindest-Sitzstangenlänge

(bzw. erhöhte Sitzebenen oder beides in Kombination)

1. Tierhaltungsverordnung

[cm/Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

[cm/Tier]

BIO

[cm/Tier]

7,0

(wenn Sitzstangen für höhere Besatzdichte angeboten werden)

25 % der nutzbaren Fläche als zusätzliche Ebenen als Gitterrost mit Entmistung (im Fall eines Systems mit mehreren nutzbaren Ebenen)

10,00

oder mindestens 100 cm² erhöhte Sitzebenen pro Tier


 

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, J1, J2

 


Stallflächen (Mastgeflügel: Hühner, Truthühner, Gänse, Pekingenten)

Die hier angegebenen Werte zeigen Maximalangaben der Besatzdichte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen. Der Außenscharrraum zählt nicht zur nutzbaren Fläche.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Stallform Maximaler Besatz

1. Tierhaltungsverordnung

[Gewicht pro m² nutzbarer Stallfläche]

Besonders tierfreundliche Haltung

[Gewicht pro m² nutzbarer Stallfläche]

BIO

[max. Gewicht bzw. Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche]

 

 

 

 

 

fester Stall

 

 

 

 

 

Hühner: 30 kg

Truthühner: 40 kg

 

Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)

 

Enten: 25 kg

 

 

Hühner: 30 kg

Truthühner: 40 kg

Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)

Enten: 25 kg

 

(Hühner, Truthühner: erhöhte Ebenen oder Außenscharrraum oder Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich)

 

(Gänse, Enten: Auslauf mit Weidemöglichkeit und
entweder Tränken mit offener Wasseroberfläche oder Bademöglichkeit)

 

Hühner, Truthühner, Enten: 21 kg

 

Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)

 

 

(Höchstbestand pro Stall: 4800 Hühner bzw. 2500 Truthühner bzw. 2500 Gänse; 4000 weibliche Enten, 3200 männliche Enten; Gesamtnutzfläche max. 1600 m²)

 

(Gänse, Enten: Zugang zu Bach, Teich, See oder Wasserbecken)

 

 

 

beweglicher Stall

 

 

 

30 kg (Hühner)

40 kg (Truthühner)

 

Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)

 

Enten: 25 kg

Hühner: 30 kg

Truthühner: 40 kg

Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)

Enten: 25 kg

 

(Gänse, Enten: Auslauf mit Weidemöglichkeit und
entweder Tränken mit offener Wasseroberfläche oder Bademöglichkeit)

21 kg (Hühner, Truthühner, Enten) bzw. 30 kg (wenn Stallbodenfläche ≤ 150 m²)

 

Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)

 

 

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020

 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, S1

 


Mindest-Außenscharrraum (Mast- bzw. Truthühner) bzw. Mindest-Außenklimabereich (Enten)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 22.12.2021

 

Außenscharrraum / Außenklimabereich

Besonders tierfreundliche Haltung

Mindestfläche

1/4 der Stallbodenfläche

(im Fall der Verwendung eines Außenscharrraums für Mast- bzw. Truthühner)

 

 


Rechtsvorschriften bzw. Richtlinien

 

Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


Mindest-Außenflächen (Mastgeflügel: Hühner, Truthühner, Gänse, Pekingenten)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 21.12.2021

 

Tierkategorie Mindest-Auslauffläche

1. Tierhaltungsverordnung

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

Hühner

2,0 (falls Auslaufgewährung)

4,0 (Hühner, fester Stall)

2,5 (Hühner, beweglicher Stall)

Truthühner

10,0 (falls Auslaufgewährung)

10,0

Gänse

10,0 (Auslauf erforderlich)

15,0 (Weide)

Enten

2,0 (falls Auslaufgewährung; ansonsten Außenklimabereich im Ausmaß von 25 % der nutzbaren Fläche erforderlich)

4,5

 

 

Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner

(ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen)

nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“

Element anrechenbare Fläche Maximalabstand

Mindest-Gesamtzahl

(Summe aller unterschiedlichen Elemente)
Mindest-Gesamtfläche
Baum

8 m²

(wenn Kronendurchmesser
mindestens 2 m)

≤ 30 m

 

zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand

Hühner: 12 pro Hektar

 

Truthühner: 3 pro Stalleinheit

 

Enten: 3 pro Stalleinheit

 

Gänse: 1 pro Stalleinheit (am Tag ständig zugängliche Nettostallfläche ist bei Gänsen als Element anrechenbar)

1 % der Mindestauslauffläche
Busch, Hecke und/oder Baumgruppe

tatsächliche Grundrissfläche

(wenn diese
zumindest 0,5 m²)
technisches Element

 

BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, S2

 


Auslauföffnungen (Mastgeflügel)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Maß Werte für Auslauföffnungen (bzw. Öffnungen zum Außenscharrraum)

Besonders tierfreundliche Haltung

[m]

BIO

[m]

Mindest-Gesamtbreite

bei Masthühnern und Enten 2,0 pro 100 m² der Stallbodenfläche; bei Truthühnern und Gänsen 1,0 pro 100 m² der Stallbodenfläche

4,0 (Verbindung zum Freigelände) bzw.

2,0 (Verbindung Stall zum Außenscharrraum)

 

jeweils pro 100 m² der nutzbaren Fläche der Mindeststallfläche

Masthühner Mindestbreite

0,70

0,40

Mindesthöhe

0,35

0,35

Truthühner Mindestbreite

0,70

0,80

Mindesthöhe

0,60

0,60

Gänse Mindestbreite 0,70

0,70

Mindesthöhe 0,60

0,60

Enten Mindestbreite

0,60

0,60

Mindesthöhe

0,40

0,40

max. Entfernung von einem Punkt im Stall zur Auslauföffnung

Masthühner: 15 

Truthühner: 25

Enten: 15

12 (betrifft Masthühner/Neubau)

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien


 


Sitzstangen (Mastgeflügel)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 20.12.2021

 

Tierkategorie

Mindest-Sitzstangenlänge BIO

(bzw. erhöhte Sitzebenen oder beides in Kombination)

[cm/Tier]

Masthühner

5 cm
(oder 25 cm² erhöhte Sitzebenen pro Tier)

Truthühner

10,00

(oder mindestens 100 cm² erhöhte Sitzebenen pro Tier)


 

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020

 

 


Belichtung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindest- bzw. Maximalwerte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über bzw. unter diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 23.7.2018

 

Einflussgröße Lichtanforderungen

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

BIO

Mindestausmaß der Fenster und sonstiger transparenter Flächen (Architekturlichte)

gleichmäßige Verteilung des natürlichen Lichts im Stallbereich

(wenn Beleuchtung nur durch natürliches Licht erfolgt)

3 % der Stallbodenfläche

ausreichend Tageslichteinfall

3 % der Mindestbodenfläche (Richtwert)

 

Minimale Lichtstärke in der Lichtphase

20 [Lux]

 

20 [Lux]

20 [Lux]

 

Maximale Lichtstärke in der Dunkelphase (Notbeleuchtung)

5 [Lux]

 

5 [Lux]

5 [Lux]

 

Maximale Lichtphase

18 [Std. pro Tag] 18 [Std. pro Tag]

16 [Std. pro Tag]

zusätzlich zum natürlichen Licht auch Kunstlicht erlaubt

jedoch nur hochfrequente Leuchtstoffröhren oder Lichtquellen

Minimale ununterbrochene Dunkelphase/Nachtruhe

6 [Std. pro Tag]

Ausnahme: Kükenaufzucht in ersten 48 Std.

(bei Lichtänderung gleitende oder gestaffelte Übergänge)

6 [Std. pro Tag]

Ausnahme: Kükenaufzucht in ersten 48 Std.

(bei Lichtänderung gleitende oder gestaffelte Übergänge)

8 [Std. pro Tag]

 

(bei Lichtänderung gleitende oder gestaffelte Übergänge)


 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundlöiche Haltung"

 

EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, C1 bis C5

 


Fütterung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 23.7.2018

 

Stalleinrichtung

Mindestmaß

1. Tierhaltungsverordnung

Küken und Junghennen (über 6 Wochen alt)

[cm pro Tier]

Legehennen und Zuchttiere

[cm pro Tier]

Masthühner über 750 g

[cm pro Tier]

Fressplatzlänge am Trog oder am Band

3,00

10,00 2,50
Futterrinne am Rundautomaten

1,50

4,00 1,20


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6)


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, E1, E5, E6, I1, I2, K1, K2, Q1, Q2

 


Tränke

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 21.2.2024

 

Stalleinrichtung

Mindestmaß bzw. Mindestanzahl

1. Tierhaltungsverordnung

Küken und Junghennen (über 6 Wochen alt)

Legehennen und Zuchttiere

Masthühner über 750 g

Tränkrinnenseite

1,00 [cm pro Tier]

2,50 [cm pro Tier] 2,50 [cm pro Tier]
Tränkrinne an der Rundtränke*

1,00 [cm pro Tier]

1,50 [cm pro Tier] 1,20 [cm pro Tier]
Trinknippel, Trinknäpfe **

15 [Tiere pro Nippel/Napf]

10 [Tiere pro Nippel/Napf] 15 [Tiere pro Nippel/Napf]
Tränke-Cup **

15 [Tiere pro Cup]

10 [Tiere pro Cup] 60 [Tiere pro Cup]


* Tränken mit stehender Wasseroberfläche werden als Rundtränken behandelt. Auffangschalen von Trinknippeln gelten nicht als Rundtränken.

** Für jede Haltungseinheit (Gruppe) mindestens 2 dieser Tränkeeinrichtungen

 

Stallreinrichtung Mindestmaße für Wasserbecken bzw. Badegelegenheiten im Freien

Empfehlung

Gänse

Enten

Länge

1 m

2 m
nutzbare Rinnen- oder Beckenseite

2,5 cm/Tier

0,5 cm/Tier
Wassertiefe

10 cm

10 cm
Breite der Wasserfläche

19 cm

19 cm
Breite der Öffnungen in Abdeckung (wenn Becken/Rinnen abgedeckt sind)

15 cm

15 cm

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, E2 bis E4, I3 bis I5, K3 bis K5, Q3 bis Q6