Baumaße Geflügel (Legehennen, Junghennen, Masthühner, Masttruthühner, Gänse, Pekingenten)
Die Angaben auf den jeweiligen Seiten stellen eine Zusammenfassung und Übersicht der relevanten Baumaße für Neubauten dar. Bei den Baumaßen handelt es sich um gesetzliche Mindestmaße bzw. Richtwerte. Es handelt sich nicht um eine vollständige und abschließende Darstellung sämtlicher erforderlicher Maße und sonstiger Anforderungen.
Bei der Herstellung eines landwirtschaftlichen Bauwerks sind die angegebenen Baumaße stets in Zusammenschau mit den einschlägigen Gesetzen, Merkblättern und Normen anzuwenden.
Die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) bzw. nach der 1. Tierhaltungsverordnung (1. THVO) sind für alle Betriebe einzuhalten. Für die Legehennenhaltung ist zudem die EU-Durchführungsvorschrift EG Nr. 589/2008 zu berücksichtigen. Der Standard für "Besonders tierfreundliche Haltung" des BML geht über diese Mindestanforderungen hinaus und betrifft die Investitionsförderung. Die Tierhaltung in Biobetrieben ist in den EU-Verordnungen Nr. 848/2018 und Nr. 464/2020 geregelt.
Es wird versucht, die Angaben möglichst aktuell zu halten. Die letzte Aktualisierung der Baumaße ist mit Datum und Verweis auf die gesetzliche Grundlage angegeben. Eventuell danach entstandene Änderungen sind der jeweiligen Rechtsvorschrift zu entnehmen.
Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann keine Haftung übernommen werden.
Stallflächen (Legehennen)
Die hier angegebenen Werte zeigen Maximalangaben der Besatzdichte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen. Der Außenscharrraum zählt nicht zur nutzbaren Fläche.
Letzte Aktualisierung: 26.2.2022
System | Maximale Besatzdichte | ||
1. Tierhaltungsverordnung [Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche] |
Besonders tierfreundliche Haltung [Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche] |
BIO [Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche] |
|
Legehennen System mit einer nutzbaren Ebene |
7,0
7,5 (bei erhöhten Sitzstangen)
8,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung) |
7,5
8,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)
(erhöhte Sitzstangen und Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich) |
6,0
(Höchstbestand pro Stallabteil bzw. Herde: 3000 Hennen) |
Legehennen System mit einer nutzbaren Ebene und Außenscharrraum |
8,0
9,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung) |
8,0
9,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)
(erhöhte Sitzstangen erforderlich) |
6,0
(Höchstbestand pro Stallabteil bzw. Herde: 3000 Hennen) |
Legehennen Volierenhaltung |
9,0 |
9,0 (aber max. 18 Tiere/m² nutzbarer Stallgrundfläche)
(erhöhte Sitzstangen und Auslauf mit Weidemöglichkeit oder Außenscharrraum erforderlich, anrechenbar sind integrierte Sitzstangen der erhöhten Ebenen) |
6,0
(Höchstbestand pro Stallabteil bzw. Herde: 3000 Hennen) |
Nest | Ausmaß der Stalleinrichtung Nest | ||
1. Tierhaltungsverordnung |
Besonders tierfreundliche Haltung |
BIO |
|
Legehennen, Einzelnest |
1 Nest pro 7 Tiere |
1 Nest pro 5 Tiere |
1 Nest pro 7 Tiere |
(1 Nest pro 5 Tiere, |
|||
Legehennen, Gruppennest |
1 m² Nestfläche pro 120 Tiere |
1 m² Nestfläche pro 100 Tiere |
1 m² Nestfläche pro 83,3 Tiere |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien |
EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 | Richtlinie Biologische Produktion |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Mindest-Scharrraum (Legehennen)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.
Letzte Aktualisierung: 23.7.2018
Scharrraum (Einstreubereich) |
1. Tierhaltungsverordnung |
BIO |
Mindestfläche |
1/3 der Stallbodenfläche (Grundfläche), 250 cm²/Tier |
1/3 der Stallbodenfläche (Grundfläche), 250 cm²/Tier |
Rechtsvorschriften
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Mindest-Außenscharrraum (Legehennen)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.
Letzte Aktualisierung: 01.12.2022
Außenscharrraum |
Anforderungen, wenn ein Außenscharrraum verwendet wird |
|
1. Tierhaltungsverordnung |
Besonders tierfreundliche Haltung* |
|
Mindestfläche | 1/3 der nutzbaren Stallfläche |
1/4 der nutzbaren Stallfläche |
* Stallungen für Legehennen und Elterntiere von Lege- oder Mastlinien müssen für "Besonders tierfreundliche Haltung" entweder einen Außenscharrraum oder einen Auslauf (mit Weidemöglichkeit) aufweisen.
Rechtsvorschriften bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Mindest-Außenflächen (Legehennen)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.
Letzte Aktualisierung: 28.07.2022
Tierkategorie | Mindest-Auslauffläche | |
1. Tierhaltungsverordnung [m² pro Tier] |
BIO [m² pro Tier] |
|
Legehennen |
8,0 im Fall der Auslaufgewährung (bzw. 4,0 in Biodiversitäts-Weiden mit mind. 0,3 lfm Hecke/Tier oder einer gleichwertigen Mischform aus Hecke und Bäumen)
bei Vermarktung "Eier aus Freilandhaltung": Koppelfläche mind. 4,0 m² pro Tier (wenn gesamte Grünlandfläche zwischen 8,0 und 10,0 m²/Tier); bzw. Koppelfläche mind. 2,5 m² pro Tier (wenn gesamte Grünlandfläche mind. 10,0 m²/Tier)
|
insgesamt 8,0
bzw. bei BIO AUSTRIA insgesamt 10,0
Koppelung ist möglich (Koppelfläche mind. 4,0 m² pro Tier) |
Stallungen für Legehennen und Elterntiere müssen für "Besonders tierfreundliche Haltung" entweder einen Außenscharrraum oder einen Auslauf (mit Weidemöglichkeit) aufweisen.
Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner (ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen) nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
||||
Element | anrechenbare Fläche | Maximalabstand |
Mindest-Gesamtzahl (Summe aller unterschiedlichen Elemente) |
Mindest-Gesamtfläche |
Baum |
8 m² (wenn Kronendurchmessermindestens 2 m) |
≤ 30 m zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand |
12 pro Hektar (gleichmäßig im Auslauf verteilt) |
1 % der Mindestauslauffläche |
Busch, Hecke und/oder Baumgruppe |
tatsächliche Grundrissfläche (wenn diesezumindest 0,5 m²) |
|||
technisches Element |
BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |
EU-Durchführungsvorschrift Vermarktungsnormen Eier 589/2008 | BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien | Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Auslauföffnungen (Legehennen)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 01.12.2022
Maß | Werte für Auslauföffnungen (bzw. Öffnungen zum Außenscharrraum) | ||
1. Tierhaltungsverordnung [m] |
Besonders tierfreundliche Haltung [m] |
BIO [m] |
|
Mindest-Gesamtbreite |
2,0 (pro 1000 Tiere) |
2,0 (pro 1000 Tiere) |
4,0 (Verbindung zum Freigelände) bzw. 2,0 (Verbindung Stall zum Außenscharrraum)
(pro 100 m² der nutzbaren Fläche der Mindeststallfläche) |
Mindestbreite | 0,40 | 0,40 | 0,40 |
Mindesthöhe | 0,35 | 0,35 | 0,35 |
max. Entfernung von einem Punkt im Stall zur Auslauföffnung | --- |
15 |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Legenest (Legehennen)
Die hier angegebenen Werte zeigen Maximalwerte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 20.12.2021
Anforderung | Maximalwerte | ||
1. Tierhaltungsverordnung |
Besonders tierfreundliche Haltung |
BIO |
|
Hennen pro Einzelnest (bei Einzelnestern, Fläche < 1500 cm²) |
max. 7 | max. 5 |
max. 7
max. 5 (bei BIO AUSTRIA) |
Hennen pro m² Nestfläche (bei Gruppennestern, Fläche > 1500 cm²) |
max. 120 | max. 100 | max. 83 |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" |
EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 | BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Sitzstangen (Legehennen)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 23.7.2018
Maße |
Werte für Sitzstangen (bzw. erhöhte Sitzebenen oder beides in Kombination) |
||
1. Tierhaltungsverordnung [cm] |
Besonders tierfreundliche Haltung [cm] |
||
Mindest-Sitzstangenlänge * (Sitzstangen nicht über Einstreubereich) |
20,0 (pro Tier) (1 m² Rostfläche ≡ 300 cm Sitzstangenlänge) |
20,0 (pro Tier) (1 m² Rostfläche ≡ 300 cm Sitzstangenlänge) |
|
horizontaler Mindestabstand zwischen den Sitzstangen |
30,0 |
30,0 |
|
horizontaler Mindestabstand zur Wand |
20,0 |
20,0 |
|
Mindestlänge für erhöhte Sitzstangen |
7,0 (pro Tier) (falls erhöhte Sitzstangen angeboten werden) |
7,5 (pro Tier) |
|
Mindestabstand für erhöhte Sitzstangen zu darunter gelegenen nutzbaren Fläche | 35,0 |
35,0 |
* Falls die Sitzstangenlänge nicht über die Rostfläche abgedeckt werden kann, müssen zusätzliche Sitzstangen die Anforderungen an erhöhte Sitzstangen erfüllen (Anbringung mindestens 35 cm über der Rostfläche)
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Stallflächen (Junghennen, Legehybridhähne)
Die hier angegebenen Werte zeigen Maximalangaben der Besatzdichte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 22.12.2021
Alter [Wochen] |
Maximale Besatzdichte | |
1. Tierhaltungsverordnung [Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche] |
Besonders tierfreundliche Haltung [Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche] |
|
bis 6 |
--- |
---
(mehrere nutzbare Ebenen oder Außenscharrraum oder Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich) |
über 6 bis 10 |
24 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene)
28 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene und erhöhten Sitzstangen)
36 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen)
40 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen und erhöhten Sitzstangen) |
24 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene)
28 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene und erhöhten Sitzstangen)
36 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen)
40 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen und erhöhten Sitzstangen)
(mehrere nutzbare Ebenen oder Außenscharrraum oder Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich) |
über 10 bis 18 |
12 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene)
14 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene und erhöhten Sitzstangen)
18 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen)
20 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen und erhöhten Sitzstangen) |
12 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene)
14 (Alternativsystem mit einer nutzbaren Ebene und erhöhten Sitzstangen)
18 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen)
20 (Alternativsystem mit mehreren nutzbaren Ebenen und erhöhten Sitzstangen)
(mehrere nutzbare Ebenen oder Außenscharrraum oder Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich) |
über 18 bis 19
|
BIO: max. 21 kg Lebendgewicht pro m²
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Mindest-Außenscharrraum (Junghennen, Legehybridhähne)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.
Letzte Aktualisierung: 22.12.2021
Außenscharrraum |
Anforderungen |
|
Besonders tierfreundliche Haltung |
||
Mindestfläche |
1/4 der nutzbaren Stallfläche (im Fall der Verwendung eines Außenscharrraums) |
Rechtsvorschriften bzw. Richtlinien
Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" |
Außenflächen (Junghennen, Legehybridhähne)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 01.12.2022
Mindest-Auslauffläche | |
Besonders tierfreundliche Haltung [m² pro Tier] |
BIO [m² pro Tier] |
--- |
1,0 |
Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner (ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen) nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
||||
Element | anrechenbare Fläche | Maximalabstand |
Mindest-Gesamtzahl (Summe aller unterschiedlichen Elemente) |
Mindest-Gesamtfläche |
Baum |
8 m² (wenn Kronendurchmessermindestens 2 m) |
≤ 30 m zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand |
12 pro Hektar (gleichmäßig im Auslauf verteilt) |
1 % der Mindestauslauffläche |
Busch, Hecke und/oder Baumgruppe |
tatsächliche Grundrissfläche (wenn diesezumindest 0,5 m²) |
|||
technisches Element |
BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 | Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
Auslauföffnungen (Junghennen, Legehybridhähne)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 20.12.2021
Maß | Werte für Auslauföffnungen (bzw. Öffnungen zum Außenscharrraum) | |
Besonders tierfreundliche Haltung [m] |
BIO [m] |
|
Mindest-Gesamtbreite |
2,0 (pro 1000 Tiere) |
4,0 (Verbindung zum Freigelände) bzw. 2,0 (Verbindung Stall zum Außenscharrraum)
(pro 100 m² der nutzbaren Fläche der Mindeststallfläche) |
Mindestbreite |
0,40 |
0,40 |
Mindesthöhe |
0,35 |
0,35 |
max. Entfernung von einem Punkt im Stall zur Auslauföffnung | 15 |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 | BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien |
Sitzstangen (Junghennen, Legehybridhähne)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 02.12.2022
Mindest-Sitzstangenlänge (bzw. erhöhte Sitzebenen oder beides in Kombination) |
||
1. Tierhaltungsverordnung [cm/Tier] |
Besonders tierfreundliche Haltung [cm/Tier] |
BIO [cm/Tier] |
7,0 (wenn Sitzstangen für höhere Besatzdichte angeboten werden) |
25 % der nutzbaren Fläche als zusätzliche Ebenen als Gitterrost mit Entmistung (im Fall eines Systems mit mehreren nutzbaren Ebenen) |
10,00 oder mindestens 100 cm² erhöhte Sitzebenen pro Tier |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Stallflächen (Mastgeflügel: Hühner, Truthühner, Gänse, Pekingenten)
Die hier angegebenen Werte zeigen Maximalangaben der Besatzdichte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen. Der Außenscharrraum zählt nicht zur nutzbaren Fläche.
Letzte Aktualisierung: 01.12.2022
Stallform | Maximaler Besatz | ||
1. Tierhaltungsverordnung [Gewicht pro m² nutzbarer Stallfläche] |
Besonders tierfreundliche Haltung [Gewicht pro m² nutzbarer Stallfläche] |
BIO [max. Gewicht bzw. Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche] |
|
fester Stall |
Hühner: 30 kg Truthühner: 40 kg
Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)
Enten: 25 kg |
Hühner: 30 kg Truthühner: 40 kg Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)
Enten: 25 kg
(Hühner, Truthühner: erhöhte Ebenen oder Außenscharrraum oder Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich)
(Gänse, Enten: Auslauf mit Weidemöglichkeit und
|
Hühner, Truthühner, Enten: 21 kg
Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)
(Höchstbestand pro Stall: 4800 Hühner bzw. 2500 Truthühner bzw. 2500 Gänse; 4000 weibliche Enten, 3200 männliche Enten; Gesamtnutzfläche max. 1600 m²)
(Gänse, Enten: Zugang zu Bach, Teich, See oder Wasserbecken) |
beweglicher Stall |
30 kg (Hühner) 40 kg (Truthühner)
Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)
Enten: 25 kg |
Hühner: 30 kg Truthühner: 40 kg Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)
Enten: 25 kg
(Gänse, Enten: Auslauf mit Weidemöglichkeit und |
21 kg (Hühner, Truthühner, Enten) bzw. 30 kg (wenn Stallbodenfläche ≤ 150 m²)
Gänse: 15 kg (bzw. 21 kg im Fall Auslauf ≥ 50 m²/Tier)
|
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Mindest-Außenscharrraum (Mast- bzw. Truthühner) bzw. Mindest-Außenklimabereich (Enten)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diese Werte hinausgehen.
Letzte Aktualisierung: 22.12.2021
Außenscharrraum / Außenklimabereich |
Besonders tierfreundliche Haltung |
Mindestfläche |
1/4 der Stallbodenfläche (im Fall der Verwendung eines Außenscharrraums für Mast- bzw. Truthühner) |
Rechtsvorschriften bzw. Richtlinien
Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" |
Mindest-Außenflächen (Mastgeflügel: Hühner, Truthühner, Gänse, Pekingenten)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 21.12.2021
Tierkategorie | Mindest-Auslauffläche | |
1. Tierhaltungsverordnung [m² pro Tier] |
BIO [m² pro Tier] |
|
Hühner |
2,0 (falls Auslaufgewährung) |
4,0 (Hühner, fester Stall) 2,5 (Hühner, beweglicher Stall) |
Truthühner |
10,0 (falls Auslaufgewährung) |
10,0 |
Gänse |
10,0 (Auslauf erforderlich) |
15,0 (Weide) |
Enten |
2,0 (falls Auslaufgewährung; ansonsten Außenklimabereich im Ausmaß von 25 % der nutzbaren Fläche erforderlich) |
4,5 |
Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner (ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen) nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
||||
Element | anrechenbare Fläche | Maximalabstand |
Mindest-Gesamtzahl (Summe aller unterschiedlichen Elemente) |
Mindest-Gesamtfläche |
Baum |
8 m² (wenn Kronendurchmessermindestens 2 m) |
≤ 30 m zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand |
Hühner: 12 pro Hektar
Truthühner: 3 pro Stalleinheit
Enten: 3 pro Stalleinheit
Gänse: 1 pro Stalleinheit (am Tag ständig zugängliche Nettostallfläche ist bei Gänsen als Element anrechenbar) |
1 % der Mindestauslauffläche |
Busch, Hecke und/oder Baumgruppe |
tatsächliche Grundrissfläche (wenn diesezumindest 0,5 m²) |
|||
technisches Element |
BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 | Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“ |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Auslauföffnungen (Mastgeflügel)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 01.12.2022
Maß | Werte für Auslauföffnungen (bzw. Öffnungen zum Außenscharrraum) | ||
Besonders tierfreundliche Haltung [m] |
BIO [m] |
||
Mindest-Gesamtbreite |
bei Masthühnern und Enten 2,0 pro 100 m² der Stallbodenfläche; bei Truthühnern und Gänsen 1,0 pro 100 m² der Stallbodenfläche |
4,0 (Verbindung zum Freigelände) bzw. 2,0 (Verbindung Stall zum Außenscharrraum)
jeweils pro 100 m² der nutzbaren Fläche der Mindeststallfläche |
|
Masthühner | Mindestbreite |
0,70 |
0,40 |
Mindesthöhe |
0,35 |
0,35 |
|
Truthühner | Mindestbreite |
0,70 |
0,80 |
Mindesthöhe |
0,60 |
0,60 |
|
Gänse | Mindestbreite | 0,70 |
0,70 |
Mindesthöhe | 0,60 |
0,60 |
|
E | ntenMindestbreite |
0,60 |
0,60 |
Mindesthöhe |
0,40 |
0,40 |
|
max. Entfernung von einem Punkt im Stall zur Auslauföffnung |
Masthühner: 15 Truthühner: 25 Enten: 15 |
12 (betrifft Masthühner/Neubau) |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 | BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien |
Sitzstangen (Mastgeflügel)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 20.12.2021
Tierkategorie |
Mindest-Sitzstangenlänge BIO (bzw. erhöhte Sitzebenen oder beides in Kombination) [cm/Tier] |
Masthühner |
5 cm (oder 25 cm² erhöhte Sitzebenen pro Tier) |
Truthühner |
10,00 (oder mindestens 100 cm² erhöhte Sitzebenen pro Tier) |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |
Belichtung
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindest- bzw. Maximalwerte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über bzw. unter diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 23.7.2018
Einflussgröße | Lichtanforderungen | ||
1. Tierhaltungsverordnung |
Besonders tierfreundliche Haltung |
BIO |
|
Mindestausmaß der Fenster und sonstiger transparenter Flächen (Architekturlichte) |
gleichmäßige Verteilung des natürlichen Lichts im Stallbereich (wenn Beleuchtung nur durch natürliches Licht erfolgt) |
3 % der Stallbodenfläche |
ausreichend Tageslichteinfall 3 % der Mindestbodenfläche (Richtwert)
|
Minimale Lichtstärke in der Lichtphase |
20 [Lux]
|
20 [Lux] |
20 [Lux]
|
Maximale Lichtstärke in der Dunkelphase (Notbeleuchtung) |
5 [Lux]
|
5 [Lux] |
5 [Lux]
|
Maximale Lichtphase |
18 [Std. pro Tag] | 18 [Std. pro Tag] |
16 [Std. pro Tag] zusätzlich zum natürlichen Licht auch Kunstlicht erlaubt jedoch nur hochfrequente Leuchtstoffröhren oder Lichtquellen |
Minimale ununterbrochene Dunkelphase/Nachtruhe |
6 [Std. pro Tag] Ausnahme: Kükenaufzucht in ersten 48 Std. (bei Lichtänderung gleitende oder gestaffelte Übergänge) |
6 [Std. pro Tag] Ausnahme: Kükenaufzucht in ersten 48 Std. (bei Lichtänderung gleitende oder gestaffelte Übergänge) |
8 [Std. pro Tag]
(bei Lichtänderung gleitende oder gestaffelte Übergänge) |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundlöiche Haltung" |
EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 | BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Fütterung
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 23.7.2018
Stalleinrichtung |
Mindestmaß 1. Tierhaltungsverordnung |
||
Küken und Junghennen (über 6 Wochen alt) [cm pro Tier] |
Legehennen und Zuchttiere [cm pro Tier] |
Masthühner über 750 g [cm pro Tier] |
|
Fressplatzlänge am Trog oder am Band |
3,00 |
10,00 | 2,50 |
Futterrinne am Rundautomaten |
1,50 |
4,00 | 1,20 |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |
Tränke
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 21.2.2024
Stalleinrichtung |
Mindestmaß bzw. Mindestanzahl 1. Tierhaltungsverordnung |
||
Küken und Junghennen (über 6 Wochen alt) |
Legehennen und Zuchttiere |
Masthühner über 750 g |
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Tränkrinnenseite |
1,00 [cm pro Tier] |
2,50 [cm pro Tier] | 2,50 [cm pro Tier] |
Tränkrinne an der Rundtränke* |
1,00 [cm pro Tier] |
1,50 [cm pro Tier] | 1,20 [cm pro Tier] |
Trinknippel, Trinknäpfe ** |
15 [Tiere pro Nippel/Napf] |
10 [Tiere pro Nippel/Napf] | 15 [Tiere pro Nippel/Napf] |
Tränke-Cup ** |
15 [Tiere pro Cup] |
10 [Tiere pro Cup] | 60 [Tiere pro Cup] |
* Tränken mit stehender Wasseroberfläche werden als Rundtränken behandelt. Auffangschalen von Trinknippeln gelten nicht als Rundtränken.
** Für jede Haltungseinheit (Gruppe) mindestens 2 dieser Tränkeeinrichtungen
Stallreinrichtung | Mindestmaße für Wasserbecken bzw. Badegelegenheiten im Freien
Empfehlung |
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Gänse |
Enten |
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Länge |
1 m |
2 m | |
nutzbare Rinnen- oder Beckenseite |
2,5 cm/Tier |
0,5 cm/Tier | |
Wassertiefe |
10 cm |
10 cm | |
Breite der Wasserfläche |
19 cm |
19 cm | |
Breite der Öffnungen in Abdeckung (wenn Becken/Rinnen abgedeckt sind) |
15 cm |
15 cm |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |