Sitzstangen (Junghennen, Legehybridhähne)
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.
Letzte Aktualisierung: 02.12.2022
Mindest-Sitzstangenlänge (bzw. erhöhte Sitzebenen oder beides in Kombination) |
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1. Tierhaltungsverordnung [cm/Tier] |
Besonders tierfreundliche Haltung [cm/Tier] |
BIO [cm/Tier] |
7,0 (wenn Sitzstangen für höhere Besatzdichte angeboten werden) |
25 % der nutzbaren Fläche als zusätzliche Ebenen als Gitterrost mit Entmistung (im Fall eines Systems mit mehreren nutzbaren Ebenen) |
10,00 oder mindestens 100 cm² erhöhte Sitzebenen pro Tier |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) | Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |