Mindest-Liegeflächen (bzw. geschlossene Flächen)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 23.8.2023

 

Tierkategorie

Geschlossene Mindestfläche als Teil der Stallfläche

1. Tierhaltungsverordnung

[m² pro Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

Säugende Sauen

1,83 (Perforationanteil max. 5 %)

1,83

(Perforationanteil max. 5 %)

3,75

Weibliche Zuchtschweine

Zuchtsauen

1,30

1,30

(komplett geschlossen)

 

1,25

Jungsauen

0,95

0,95

(komplett geschlossen)

Männliche Zuchtschweine (Zuchteber)

geschlossene weiche Liegefläche muss vorhanden sein (Empfehlung 2,2 m²)

geschlossene weiche Liegefläche muss vorhanden sein (Empfehlung 2,2 m²)

 

3,00

Absetzferkel

bis 20 kg

0,09

(Perforationsanteil nicht begrenzt)

0,15

(komplett geschlossen)


0,30 *

bis 30 kg

0,14

(Perforationsanteil nicht begrenzt)

0,20

(komplett geschlossen)

bis 35 kg

0,17

(Perforationsanteil nicht begrenzt)

0,25

(komplett geschlossen)

 

Mastschweine, Zuchtläufer

bis 50 kg

0,17

(Perforationsanteil max. 10 %)

0,25

(komplett geschlossen)

0,40 *
bis 85 kg

0,22

(Perforationsanteil max. 10 %)

0,35

(komplett geschlossen)

0,55 *
bis 110 kg

0,27

(Perforationsanteil max. 10 %)

0,50

(komplett geschlossen)

0,65 *
über 110 kg

0,40

(Perforationsanteil max. 10 %)

0,55

(komplett geschlossen)

0,75 *

Miniaturschweine

trockener eingestreuter Liegebereich muss vorhanden sein

 

* Die für die Tiere angebotene Liegefläche (Empfehlung siehe Tabelle unten) ist Teil dieser geschlossenen Fläche.

 

Tierkategorie

Liegefläche als Funktionsbereich

(z.B. für Liegekiste oder im wärmegedämmten Innenbereich)

 

Empfehlung ÖKL

[m² pro Tier]

Absetzferkel

bis 20 kg 0,15
bis 30 kg 0,20

 

Mastschweine

bis 50 kg 0,25
bis 85 kg 0,35
bis 110 kg 0,50
über 110 kg 0,55

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 5) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Schweine, L2, L4, M1, N3, N4, T2, W1, W3, X5