Mindest-Auslaufflächen
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.
Letzte Aktualisierung: 01.12.2022
Tierkategorie | Lebendgewicht | Mindest-Auslauffläche | |
Besonders tierfreundliche Haltung (betrifft Jungvieh, Mastvieh und Kühe
[m² pro Tier]
|
Außenflächen BIO **
[m² pro Tier] |
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Kälber, Zucht- und Mastvieh | bis 100 kg | 0,9 |
1,1 |
bis 200 kg | 1,5 | 1,9 | |
bis 350 kg | 2,4 | 3,0 | |
bis 500 kg | 3,0 | 3,7 | |
über 500 kg |
0,60 m² pro 100 kg LG |
0,75 m² pro 100 kg LG |
|
Milch- und Mutterkühe | - | 4,0 |
4,5 |
Zuchtstiere | - | - |
30,0 |
* Der Boden von befestigten Auslaufflächen muss zu mindestens 80 % geschlossen (planbefestigt) sein und über ein Gefälle für den Harnabfluss (Ausführungsqualität mind. 2 % und max. 3 %) verfügen. Eine Entmistungsmöglichkeit für ein häufiges Reinigen der Fläche muss vorhanden sein.
** Gemäß Runderlass "Überdachung von Freigelände" müssen bei Biotierhaltung mindestens 50 % dieser Außenfllächen unüberdacht bleiben. Ausnahme: In Gebieten mit durchschnittlichen Niederschlagsmengen über 1.200 mm/Jahr müssen mindestens 25 % dieser Außenflächen unüberdacht bleiben.
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien, Rechtsinterprationen
Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |