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Mindest-Auslaufflächen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Tierkategorie Lebendgewicht Mindest-Auslauffläche

Besonders tierfreundliche Haltung

(betrifft Jungvieh, Mastvieh und Kühe
mit Auslauf *)

 

[m² pro Tier]

 

Außenflächen BIO **

 

[m² pro Tier]

Kälber, Zucht- und Mastvieh bis 100 kg 0,9

1,1

bis 200 kg 1,5 1,9
bis 350 kg 2,4 3,0
bis 500 kg 3,0 3,7
über 500 kg

0,60 m² pro 100 kg LG

0,75 m² pro 100 kg LG

Milch- und Mutterkühe - 4,0

4,5

Zuchtstiere - -

30,0

 

Der Boden von befestigten Auslaufflächen muss zu mindestens 80 % geschlossen (planbefestigt) sein und über ein Gefälle für den Harnabfluss (Ausführungsqualität mind. 2 % und max. 3 %) verfügen. Eine Entmistungsmöglichkeit für ein häufiges Reinigen der Fläche muss vorhanden sein.

** Gemäß Runderlass "Überdachung von Freigelände" müssen bei Biotierhaltung mindestens 50 % dieser Außenfllächen unüberdacht bleiben. Ausnahme: In Gebieten mit durchschnittlichen Niederschlagsmengen über 1.200 mm/Jahr müssen mindestens 25 % dieser Außenflächen unüberdacht bleiben.

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien, Rechtsinterprationen

 

Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020