Belichtung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Einflussgröße

Lichtanforderungen

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

Mindestausmaß der Fenster und

sonstiger transparenter Flächen (Architekturlichte)

3 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

5 % der Stallbodenfläche

Mindest-Lichtstärke

40 Lux

über mindestens 8 Stunden pro Tag

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

 

ständiger Zugang ins Freie ist gegeben

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 1) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"

 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Pferde, C5 und C6