Mindest-Stallflächen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 28.12.2022

 

Tierkategorie

Tiergewicht

Mindest-Stallfläche bei Gruppenhaltung

1. Tierhaltungsverordnung

[m² pro Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

(bei Tiefstreu- und Tretmistbuchten)

[m² pro Tier]

Kälber bis 100 kg 1,6 1,6
bis 150 kg 1,6

1,8

bis 220 kg 1,8 2,5


 

Tierkategorie

Tiergewicht

Mindest-Stallfläche bei Gruppenhaltung

1. Tierhaltungsverordnung

bezogen auf Vollspalten

[m² pro Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

bei Tiefstreu- und Tretmistbuchten

[m² pro Tier]

 

(wenn zusätzlich Auslauf * vorhanden)

Besonders tierfreundliche Haltung

bei Tiefstreu- und Tretmistbuchten für Jungvieh, Mastvieh, Kühe
ohne Auslauf

 

(für Jungvieh und Kühe sind Außenflächen ** und/oder Weide erforderlich)

 

[m² pro Tier]

Jung- und Mastvieh bis 350 kg 2,0 3,0 3,3
bis 500 kg 2,4 3,6 4,0
bis 650 kg 2,7 4,2 4,7
über 650 kg 3,0 4,8 5,3
Kühe - Haltung von Kühen, hochträchtigen Kalbinnen und Zuchtstieren in Vollspaltenbuchten ist verboten. 6,0 6,6
Zuchtstiere - 9,0

9,0

 

* "Auslauf" = befestigte Außenfläche mit fixer Umzäunung, siehe Auslaufflächen

** „Außenflächen“ = teilweise oder zur Gänze überdachte Flächen mit Außenklima (Kontakt mit Witterung), Außenseitenbegrenzung zu mind. 25 % der Summe aller Außenseitenlängen (Umfang) offen, für jede Tiergruppe eine offene Seite, bei offenen Seiten max. Sockelhöhe bis Kopfhöhe der Tiere; als offen gelten Windschutznetze bzw. witterungsbedingt vorübergehend schließbare Curtains, Vertikaljalousien oder Schiebeelemente


 

Tierkategorie

Tiergewicht

Mindest-Stallfläche (Biotierhaltung)

BIO

[m² pro Tier]

Kälber, Jung- und Mastrinder bis 100 kg

1,6

(1,5 bei Einzelhaltung)

bis 200 kg 2,5
bis 350 kg 4,0
bis 500 kg 5,0
über 500 kg 1 m² pro 100 kg LG
Milchkühe - 6,0
Zuchtstiere - 10,0



 


Rechtsvorschrift (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinie

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"

 

EU-Bio-Basisverordnung 848/2018 EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, B13 und B14