Tränke

Weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 30.10.2023

 

Tierkategorie

Empfehlung für die Anzahl an Tränken

(gemäß ÖKL-Merkblatt 79; in Arbeit)

Säugende Sau

1 Beckentränke pro Bucht

(für Saugferkel 1 Becken- bzw. Schalentränke pro Bucht und 1 Nippeltränke als zweite Tränke; Ferkeltränken außer „Mutter-Kind-Tränken“ für Sauen nicht erreichbar und nicht im Ausscheidungsbereich der Sau)

Aufzuchtferkel, Mastschweine, Sauen

(Gruppenhaltung)

1 Becken- bzw. Schalentränke pro 10 Tiere und 1 zusätzliche Nippeltränke pro 10 Tiere (3 Nippeltränken pro Bucht in unterschiedlichen Höhen)

Eber

1 Becken- bzw. Schalentränke, zusätzlich 1 Nippeltränke

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung)

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 5) Tierschutzgesetz § 17


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Schweine, I3