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Mindest-Auslaufflächen
Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.
Letzte Aktualisierung: 25.2.2022
Tierkategorie | Mindest-Auslauffläche | |
BIO * [m² pro Tier] |
||
Säugende Sauen |
2,5 (davon mind. 1,25 geschlossen) |
|
Weibliche Zuchtschweine |
1,9 (davon mind. 0,95 geschlossen) |
|
Männliche Zuchtschweine (Zuchteber) |
8,0 (davon mind. 4,00 geschlossen) |
|
Absetzferkel |
bis 35 kg |
0,4 (davon mind. 0,20 geschlossen) |
Mastschweine, Zuchtläufer |
bis 50 kg | 0,6 (davon mind. 0,30 geschlossen) |
bis 85 kg | 0,8 (davon mind. 0,40 geschlossen) | |
bis 110 kg | 1,0 (davon mind. 0,50 geschlossen) | |
über 110 kg | 1,2 (davon mind. 0,60 geschlossen) |
* Gemäß Runderlass "Überdachung von Freigelände" müssen bei Biotierhaltung mindestens 50 % dieser Auslaufflächen unüberdacht bleiben. Ausnahmen: In Gebieten mit durchschnittlichen Niederschlagsmengen über 1.200 mm/Jahr sowie bei säugenden Sauen mit Ferkeln bis zum Absetzen und bei Absetzferkeln bis 35 kg müssen mindestens 25 % der Mindestauslauffläche unüberdacht bleiben.
Tierkategorie | Mindest-Auslauffläche |
1. Tierhaltungsverordnung [m² pro Tier] |
|
Miniaturschweine |
10,00 |
Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien, Rechtsinterpretationen
1. Tierhaltungverordnung (Anlage 5) | EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 |
Rechtsinterpretation
Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz |