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Bodenbeschaffenheit

Empfehlungen und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Tierkategorie

Anforderungen an Betonspaltenböden

(1. Tierhaltungsverordnung)

Anforderungen an Kunststoff- oder Metallroste

(1. Tierhaltungsverordnung)

maximale Spaltenbreite minimale Auftrittsbreite

maximale Spaltenbreite

Saugferkel 10 mm 50 mm 10 mm
Absetzferkel 13 mm 50 mm

12 mm

Mastschweine, Zuchtläufer 18 mm 80 mm
Jungsauen, Sauen, Eber 20 mm 80 mm

 

Mastbuchten: maximale Spaltenfläche mit Perforationsanteil > 5 %

Besonders tierfreundliche Haltung

max. Spaltenfläche ≤ tierschutzrechtliche Mindestfläche der entsprechenden Gewichtsklasse am Ende der jeweiligen Haltungsperiode

 

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung)

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 5) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Schweine, C1 und C4