Belichtung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindest- bzw. Maximalwerte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über bzw. unter diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 23.7.2018

 

Einflussgröße Lichtanforderungen

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

BIO

Mindestausmaß der Fenster und sonstiger transparenter Flächen (Architekturlichte)

gleichmäßige Verteilung des natürlichen Lichts im Stallbereich

(wenn Beleuchtung nur durch natürliches Licht erfolgt)

3 % der Stallbodenfläche

ausreichend Tageslichteinfall

3 % der Mindestbodenfläche (Richtwert)

 

Minimale Lichtstärke in der Lichtphase

20 [Lux]

 

20 [Lux]

20 [Lux]

 

Maximale Lichtstärke in der Dunkelphase (Notbeleuchtung)

5 [Lux]

 

5 [Lux]

5 [Lux]

 

Maximale Lichtphase

18 [Std. pro Tag] 18 [Std. pro Tag]

16 [Std. pro Tag]

zusätzlich zum natürlichen Licht auch Kunstlicht erlaubt

jedoch nur hochfrequente Leuchtstoffröhren oder Lichtquellen

Minimale ununterbrochene Dunkelphase/Nachtruhe

6 [Std. pro Tag]

Ausnahme: Kükenaufzucht in ersten 48 Std.

(bei Lichtänderung gleitende oder gestaffelte Übergänge)

6 [Std. pro Tag]

Ausnahme: Kükenaufzucht in ersten 48 Std.

(bei Lichtänderung gleitende oder gestaffelte Übergänge)

8 [Std. pro Tag]

 

(bei Lichtänderung gleitende oder gestaffelte Übergänge)


 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundlöiche Haltung"

 

EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, C1 bis C5