Belichtung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen.

 

Letzte Aktualisierung: 8.8.2016

 

Einflussgröße

Lichtanforderungen

1. Tierhaltungsverordnung

Mindestausmaß der Fenster und

sonstiger transparenter Flächen (Glasfläche)

mind. 3 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

Mindest-Lichtstärke

20 Lux über mindestens 8 Stunden pro Tag

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 9)