Baumaße Rinder

Die Angaben auf den jeweiligen Seiten stellen eine Zusammenfassung und Übersicht der relevanten Baumaße dar. Bei den Baumaßen handelt es sich um gesetzliche Mindestmaße bzw. Richtwerte. Es handelt sich nicht um eine vollständige und abschließende Darstellung sämtlicher erforderlicher Maße und sonstiger Anforderungen.

Bei der Herstellung eines landwirtschaftlichen Bauwerks sind die angegebenen Baumaße stets in Zusammenschau mit den einschlägigen Gesetzen, Merkblättern und Normen anzuwenden.

Die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen nach dem Tierschutzgesetz (TSchG)  bzw. nach der 1. Tierhaltungsverordnung  (1. THVO) sind für alle Betriebe einzuhalten. Der Standard für "Besonders tierfreundliche Haltung" des BML geht über diese Mindestanforderungen hinaus und betrifft die Investitionsförderung. Die Tierhaltung in Biobetrieben ist in den EU-Verordnungen Nr. 848/2018 und Nr. 464/2020 geregelt.

Es wird versucht, die Angaben möglichst aktuell zu halten. Die letzte Aktualisierung der Baumaße ist mit Datum und Verweis auf die gesetzliche Grundlage angegeben. Eventuell danach entstandene Änderungen sind der jeweiligen Rechtsvorschrift zu entnehmen.

Für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann keine Haftung übernommen werden.

 


Bodenbeschaffenheit

Weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 28.12.2022

 

Tierkategorie

Anforderungen an Betonspaltenböden, Kunststoff- oder Metallroste

(1. Tierhaltungsverordnung)

maximale Spaltenbreite
Rinder bis 200 kg 25 mm *
Rinder über 200 kg 35 mm
Mutterkühe mit Kälbern 30 mm


* Gemäß Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz sind bestimmte Spaltenauflagen aus elastischem Gummi mit einer Schlitzweite von 30 mm bei bestimmungsgemäßer Verwendung unter Einhaltung der Montage- und Sicherheitshinweise der Herstellerfirma zulässig. Die bewerteten Produkte sind auf der Webseite der Fachstelle veröffentlicht.

 

Bodengestaltung im Liegebereich

Besonders tierfreundliche Haltung

Stallboden geschlossen, Liegefläche eingestreut, in Liegeboxen auch trocken gehaltene Gummimatten (DLG-anerkannt) möglich

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung)

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, A7 und A8

 


Liegeboxen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben. Empfohlene Maße für Liegeboxenbügel, Liegelängen, bzw. Nackenriegelhöhen sind im ÖKL-Merkblatt Nr. 48 angeführt.

 

Letzte Aktualisierung: 14.1.2015

 

Kälber Tiergewicht

Boxenlänge wandständig

(Empfehlung)

Boxenlänge gegenständig

(Empfehlung)

Boxenbreite

(Empfehlung)

bis 150 kg 150 cm 140 cm 65 cm
bis 200 kg 160 cm 150 cm 70 cm

 

Tiergewicht

Boxenlänge wandständig

(1. Tierhaltungsverordnung)

Boxenlänge gegenständig

(1. Tierhaltungsverordnung)

Boxenbreite

(1. Tierhaltungsverordnung)

bis 300 kg 190 cm 170 cm 85 cm
bis 400 kg 210 cm 190 cm 100 cm
bis 550 kg 230 cm 210 cm 115 cm
bis 700 kg 240 cm 220 cm 120 cm
über 700 kg 260 cm 240 cm 125 cm


 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung)

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2)


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, B9

 


Fress- und Laufgang

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

 

Tierkategorie

Mindest-Fressgangbreiten

1. Tierhaltungsverordnung

(bei Liegeboxenlaufstall)

Besonders tierfreundliche Haltung

(bei Liegeboxenlaufstall ohne Auslauf und ohne Weide)

Besonders tierfreundliche Haltung

(bei Tiefstreu bzw. Tretmist, Ausweichen in Liegefläche möglich)

Milchkühe und Mutterkühe 320 cm 380 cm 275 cm

 

 

Tierkategorie

Mindest-Laufgangbreiten

1. Tierhaltungsverordnung

(bezogen auf Liegeboxenlaufstall)

Besonders tierfreundliche Haltung

(bei Liegeboxenlaufstall ohne Auslauf und ohne Weide)

Milchkühe und Mutterkühe 250 cm 300 cm

 

 

 

 

 

Tierkategorie / Tiergewicht

Mindest-Fressplatztiefe

Mindest-Fressgangbreite

Mindest-Laufgangbreite

Besonders tierfreundliche Haltung

(betrifft nur Mastvieh)

Besonders tierfreundliche Haltung

(bei Liegeboxenlaufstall)

Besonders tierfreundliche Haltung

(bei Tiefstreu bzw. Tretmist, Ausweichen in Liegefläche möglich)

 

Besonders tierfreundliche Haltung

(bei Liegeboxenlaufstall)

Jung- und Mastvieh

unter 200 kg

(Klammerwert bei Liegeboxenlaufstall für Jungvieh ohne Auslauf und ohne Weide)

---

180 cm

(200 cm)

155 cm

115 cm

(125 cm)

Jung- und Mastvieh

über 200 kg bis 300 kg

(Klammerwert bei Liegeboxenlaufstall für Jungvieh ohne Auslauf und ohne Weide)

120 cm

210 cm

(230 cm)

180 cm

130 cm

(145 cm)

Jung- und Mastvieh

ab 300 kg bis 400 kg

(Klammerwert bei Liegeboxenlaufstall für Jungvieh ohne Auslauf und ohne Weide)

130 cm

240 cm

(265 cm)

205 cm

155 cm

(170 cm)

Jung- und Mastvieh

ab 400 kg bis 500 kg

(Klammerwert bei Liegeboxenlaufstall für Jungvieh ohne Auslauf und ohne Weide)

140 cm

270 cm

(300 cm)

230 cm

175 cm

(190 cm)

Jung- und Mastvieh

ab 500 kg bis 600 kg

(Klammerwert bei Liegeboxenlaufstall für Jungvieh ohne Auslauf und ohne Weide)

150 cm

290 cm

(320 cm)

250 cm

195 cm

(215 cm)

Jung- und Mastvieh

ab 600 kg bis 700 kg

(Klammerwert bei Liegeboxenlaufstall für Jungvieh ohne Auslauf und ohne Weide)

160 cm

300 cm

(330 cm)

255 cm

220 cm

(240 cm)

Jung- und Mastvieh

ab 700 kg

und hochträchtige Kalbinnen

(Klammerwert bei Liegeboxenlaufstall für Jungvieh ohne Auslauf und ohne Weide)

170 cm

320 cm

(350 cm)

275 cm

250 cm

(275 cm)

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, B10 und B11

 


Mindest-Stallflächen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 28.12.2022

 

Tierkategorie

Tiergewicht

Mindest-Stallfläche bei Gruppenhaltung

1. Tierhaltungsverordnung

[m² pro Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

(bei Tiefstreu- und Tretmistbuchten)

[m² pro Tier]

Kälber bis 100 kg 1,6 1,6
bis 150 kg 1,6

1,8

bis 220 kg 1,8 2,5


 

Tierkategorie

Tiergewicht

Mindest-Stallfläche bei Gruppenhaltung

1. Tierhaltungsverordnung

bezogen auf Vollspalten

[m² pro Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

bei Tiefstreu- und Tretmistbuchten

[m² pro Tier]

 

(wenn zusätzlich Auslauf * vorhanden)

Besonders tierfreundliche Haltung

bei Tiefstreu- und Tretmistbuchten für Jungvieh, Mastvieh, Kühe
ohne Auslauf

 

(für Jungvieh und Kühe sind Außenflächen ** und/oder Weide erforderlich)

 

[m² pro Tier]

Jung- und Mastvieh bis 350 kg 2,0 3,0 3,3
bis 500 kg 2,4 3,6 4,0
bis 650 kg 2,7 4,2 4,7
über 650 kg 3,0 4,8 5,3
Kühe - Haltung von Kühen, hochträchtigen Kalbinnen und Zuchtstieren in Vollspaltenbuchten ist verboten. 6,0 6,6
Zuchtstiere - 9,0

9,0

 

* "Auslauf" = befestigte Außenfläche mit fixer Umzäunung, siehe Auslaufflächen

** „Außenflächen“ = teilweise oder zur Gänze überdachte Flächen mit Außenklima (Kontakt mit Witterung), Außenseitenbegrenzung zu mind. 25 % der Summe aller Außenseitenlängen (Umfang) offen, für jede Tiergruppe eine offene Seite, bei offenen Seiten max. Sockelhöhe bis Kopfhöhe der Tiere; als offen gelten Windschutznetze bzw. witterungsbedingt vorübergehend schließbare Curtains, Vertikaljalousien oder Schiebeelemente


 

Tierkategorie

Tiergewicht

Mindest-Stallfläche (Biotierhaltung)

BIO

[m² pro Tier]

Kälber, Jung- und Mastrinder bis 100 kg

1,6

(1,5 bei Einzelhaltung)

bis 200 kg 2,5
bis 350 kg 4,0
bis 500 kg 5,0
über 500 kg 1 m² pro 100 kg LG
Milchkühe - 6,0
Zuchtstiere - 10,0



 


Rechtsvorschrift (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinie

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"

 

EU-Bio-Basisverordnung 848/2018 EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, B13 und B14

 


Liegeflächen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 25.11.2022

 

Tierkategorie

Liegefläche für Tretmist-, Tiefstreu- oder Teilspaltenbodenbuchten

(gemäß Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz)

[m² pro Tier]

Kälber bis 150 kg

1,2 bis 1,5

Mast-/Jungvieh bis 200 kg

1,8

Mast-/Jungvieh bis 300 kg

2,0

Mast-/Jungvieh bis 400 kg

2,5

Mast-/Jungvieh über 400 kg

3,0

Kühe mit ca. 550 kg

4,0

Kühe mit ca. 650 kg

4,5

Kühe mit ca. 750 kg

5,0

 

 

Tierkategorie Tiergewicht BIO

[m² pro Tier]

Geschlossene Mindestfläche
als Teil der Stallfläche

Kälber, Jung- und Mastrinder bis 100 kg 0,75
bis 200 kg 1,25
bis 350 kg 2,00
bis 500 kg 2,50
über 500 kg 0,50 m² pro 100 kg LG
Milch- und Mutterkühe - 3,00
Zuchtstiere - 5,00


 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, B14

 


Mindest-Auslaufflächen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Tierkategorie Lebendgewicht Mindest-Auslauffläche

Besonders tierfreundliche Haltung

(betrifft Jungvieh, Mastvieh und Kühe
mit Auslauf *)

 

[m² pro Tier]

 

Außenflächen BIO **

 

[m² pro Tier]

Kälber, Zucht- und Mastvieh bis 100 kg 0,9

1,1

bis 200 kg 1,5 1,9
bis 350 kg 2,4 3,0
bis 500 kg 3,0 3,7
über 500 kg

0,60 m² pro 100 kg LG

0,75 m² pro 100 kg LG

Milch- und Mutterkühe - 4,0

4,5

Zuchtstiere - -

30,0

 

Der Boden von befestigten Auslaufflächen muss zu mindestens 80 % geschlossen (planbefestigt) sein und über ein Gefälle für den Harnabfluss (Ausführungsqualität mind. 2 % und max. 3 %) verfügen. Eine Entmistungsmöglichkeit für ein häufiges Reinigen der Fläche muss vorhanden sein.

** Gemäß Runderlass "Überdachung von Freigelände" müssen bei Biotierhaltung mindestens 50 % dieser Außenfllächen unüberdacht bleiben. Ausnahme: In Gebieten mit durchschnittlichen Niederschlagsmengen über 1.200 mm/Jahr müssen mindestens 25 % dieser Außenflächen unüberdacht bleiben.

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien, Rechtsinterprationen

 

Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020


 


Mindest-Maße bei Kälberhaltung

Die hier angegebenen Werte zeigen zusätzliche Mindestmaße für Rinder bis zu einem Alter von sechs Monaten. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind im ÖKL-Merkblatt Nr. 23 angegeben.

Für die Kälberhaltung siehe auch Bodenbeschaffenheit, Liegeboxen, Liegeflächen, Belichtung, Tränke, Fütterung/Fressplatz.

 

Letzte Aktualisierung: 22.09.2022

 

Kälber-Alter

Mindestfläche der Einzelbucht

BIO

[m² pro Tier]

Mindestmaße für Einzelbuchten,
Einzel-Kälberhütten oder Einzel-Kälberiglus

1. Tierhaltungsverordnung

Länge Bucht

[cm]

Länge Bucht bei innen angebrachtem Trog

[cm]

Breite Bucht

[cm]

bis 2 Wochen

(Einzelhaltung ab 8. Lebenstag nur im Ausnahmefall)

1,5 (bis 100 kg)

2,5 (bis 200 kg)

120 140 80

bis 8 Wochen

(Einzelhaltung nur im Ausnahmefall)

1,5 (bis 100 kg)

2,5 (bis 200 kg)

140 160 90

über 8 Wochen

(Einzelhaltung nur im Ausnahmefall)

1,6

(1,8 bei innen angebrachtem Trog)

 

2,5 (bis 200 kg)

160 180 100

 

 

Kälber-Alter

Mindestmaße für zusätzlichen Auslauf bei Einzelhaltung im Freien

(Kälberhütten, Kälberiglus)
1. Tierhaltungsverordnung

Länge Auslauf

[cm]

Länge Auslauf bei innen angebrachtem Trog

[cm]

Breite Auslauf

[cm]

bis 2 Wochen

120 140 80

bis 8 Wochen

140 160 90

über 8 Wochen

160 180 100

 

 

Kälber-Gewicht

Mindest-Stallfläche und Mindest-Auslauffläche bei Gruppenhaltung

1. Tierhaltungsverordnung

[m² pro Tier]

Besonders tierfreundliche Haltung

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

Stallfläche

Stallfläche

(für Tiefstreu- und Tretmistbuchten)

Stallfläche

Außenfläche

bis 100 kg 1,6 1,6 1,6 1,1
bis 150 kg 1,6 1,8 2,5 1,9
bis 200 kg 1,8 2,5 2,5 1,9
bis 220 kg 1,8 2,5 4,0 3,0
bis 350 kg 2,0 3,0 4,0 3,0

 

 

Kälber-Gewicht

im Durchschnitt der Gruppe

Mindestfläche bei Gruppenhaltung im Freien

(Gruppen-Kälberhütten, Gruppen-Kälberiglus)
1. Tierhaltungsverordnung

[m² pro Tier]

Fläche Bucht Fläche Auslauf
bis 150 kg 1,6 1,6
bis 220 kg 1,8 1,8
über 220 kg 2,0 2,0


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, B18 bis B21

 


Belichtung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Einflussgröße

Lichtanforderungen

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

Mindestausmaß der Fenster und

sonstiger transparenter Flächen (Architekturlichte)

mind. 3 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

mind. 5 % der Stallbodenfläche

Mindest-Lichtstärke

40 Lux

über mindestens 8 Stunden pro Tag

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

40 Lux

über mindestens 8 Stunden pro Tag

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, C5 und C6

 


Fressplatz

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 14.1.2015

 

Fütterung

Mindest-Anzahl der Fressplätze

1. Tierhaltungsverordnung

rationierte oder zeitlich begrenzte Futtervorlage

1 Fressplatz pro Tier

Fütterung ad libitum bzw. bei ganztägiger Futtervorlage

1 Fressplatz pro 2,5 Tiere

 

 

Tiergewicht

(im Durchschnitt der Gruppe)

Mindest-Fressplatzbreite pro Tier

Mindestbreite für einzelnen Fressplatz

bei rationierter Fütterung

bis 150 kg

40 cm

36 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 40 cm)

bis 220 kg

45 cm

41 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 45 cm)

bis 350 kg

55 cm

50 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 55 cm)

bis 500 kg

60 cm

54 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 60 cm)

bis 650 kg

65 cm

59 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 65 cm)

über 650 kg

75 cm

68 cm (wenn gesamte Fressplatzlänge ≥ Tierzahl x 75 cm)

behornte oder hochträchtige Tiere

80 cm bis 85 cm (Empfehlung)

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Tierschutzgesetz § 17


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, D7 und D8

 


Tränke

Weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 14.1.2015

 

Tiergewicht

Tränkehöhen

(Empfehlung ÖKL)

bis 150 kg

50 cm

bis 220 kg

60 cm

bis 350 kg

70 cm

bis 500 kg

75 cm

bis 650 kg

80 cm

über 650 kg

85 cm

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung)

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Tierschutzgesetz § 17


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, D1 bis D5

 


Bemessung der Düngerlagerstätte

Die hier angegebenen Werte sind Vorgaben für die Bemessung des Fassungsraumes von Behältern und Düngerlagerstätten gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung. Weitere Informationen sind im ÖKL-Merkblatt Nr. 24 angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 31.1.2019

 

 

Tierart

Entmistungssysteme

Anfall in m³ je Stallplatz und 6 Monate

Gülle System Mist-Jauche Tiefstallmist
Stallmist Jauche
Kälber und Jungrinder (Alter unter 1/2 Jahr) 1,30 0,80 0,70 1,70
Jungvieh (Alter 1/2 bis 1 Jahr) 3,40 1,80 1,70 3,90
Jungvieh (Alter 1 bis 2 Jahre) 5,80 3,00 2,90 6,20
Ochsen, Stiere (Alter ab 2 Jahren) 7,10 3,50 3,50 7,70
Kalbinnen (ab 2 Jahren) 7,70 3,80 3,80 8,20
Milchkühe ohne Nachzucht (5.000 kg Milch) 11,50 7,40 3,80 11,90
Milchkühe ohne Nachzucht (6.000 kg Milch) 11,80 7,60 3,90 12,10
Milchkühe ohne Nachzucht (7.000 kg Milch) 11,70 7,50 3,90 12,00
Milchkühe ohne Nachzucht (8.000 kg Milch) 12,00 7,60 4,00 12,30
Milchkühe ohne Nachzucht (9.000 kg Milch) 12,30 7,90 4,10 12,60
Milchkühe ohne Nachzucht (> 10.000 kg Milch) 12,70 8,10 4,20 13,00
Mutter- und Ammenkühe (ohne Nachzucht) 11,30 7,20 3,70 11,60

 

 


 

Rechtsvorschrift (aktuelle konsolidierte Fassung)

Umsetzung der Nitratrichtlinie 91/676/EWG

Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung