Mindest-Auslaufflächen

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Die empfohlenen Maße und weitere Informationen sind in ÖKL-Merkblatt Nr. 29 angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 27.9.2023

 

Stockmaß

Mindest-Auslauffläche

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

Fläche für den freien Auslauf

(wenn die geforderte Bewegungsmöglichkeit in Form eines freien Auslaufs gegeben ist)

[m² pro Tier]

Paddock-Fläche bei Einzelboxenhaltung

[m² pro Tier]

Auslauffläche bei Gruppenhaltung

[m²]

bis 120 cm 12,0

15,0

(kürzeste Paddockseite 250 cm

bzw. 300 cm bei Abfohlboxen, Stuten mit Fohlen)

 

 

300 m² (für eine Gruppe mit bis zu 5 Pferden)

und

30 m² (für jedes weitere Pferd)

bis 135 cm 15,0

15,0

(kürzeste Paddockseite 250 cm

bzw. 300 cm bei Abfohlboxen, Stuten mit Fohlen)

bis 150 cm 17,0

18,0

(kürzeste Paddockseite 300 cm

bzw. 350 cm bei Abfohlboxen, Stuten mit Fohlen)

bis 165 cm 20,0

24,0

(kürzeste Paddockseite 300 cm

bzw. 350 cm bei Abfohlboxen, Stuten mit Fohlen)

bis 175 cm 22,0

24,0

(kürzeste Paddockseite 300 cm

bzw. 350 cm bei Abfohlboxen, Stuten mit Fohlen)

bis 185 cm 24,0

31,0

(kürzeste Paddockseite 300 cm

bzw. 350 cm bei Abfohlboxen, Stuten mit Fohlen)

über 185 cm 28,0

31,0

(kürzeste Paddockseite 300 cm

bzw. 350 cm bei Abfohlboxen, Stuten mit Fohlen)


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung)

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 1) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"

 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Pferde, B5 und B6