Auslauföffnungen (Legehennen)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 01.12.2022

 

Maß Werte für Auslauföffnungen (bzw. Öffnungen zum Außenscharrraum)

1. Tierhaltungsverordnung

[m]

Besonders tierfreundliche Haltung

[m]

BIO

[m]

Mindest-Gesamtbreite

2,0

(pro 1000 Tiere)

2,0

(pro 1000 Tiere)

4,0 (Verbindung zum Freigelände) bzw.

2,0 (Verbindung Stall zum Außenscharrraum)

 

(pro 100 m² der nutzbaren Fläche der Mindeststallfläche)

Mindestbreite 0,40 0,40 0,40
Mindesthöhe 0,35 0,35 0,35
max. Entfernung von einem Punkt im Stall zur Auslauföffnung ---

15

 

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020

 


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, O3, O4