Bodenbeschaffenheit

Weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 28.12.2022

 

Tierkategorie

Anforderungen an Betonspaltenböden, Kunststoff- oder Metallroste

(1. Tierhaltungsverordnung)

maximale Spaltenbreite
Rinder bis 200 kg 25 mm *
Rinder über 200 kg 35 mm
Mutterkühe mit Kälbern 30 mm


* Gemäß Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz sind bestimmte Spaltenauflagen aus elastischem Gummi mit einer Schlitzweite von 30 mm bei bestimmungsgemäßer Verwendung unter Einhaltung der Montage- und Sicherheitshinweise der Herstellerfirma zulässig. Die bewerteten Produkte sind auf der Webseite der Fachstelle veröffentlicht.

 

Bodengestaltung im Liegebereich

Besonders tierfreundliche Haltung

Stallboden geschlossen, Liegefläche eingestreut, in Liegeboxen auch trocken gehaltene Gummimatten (DLG-anerkannt) möglich

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung)

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Rinder, A7 und A8