Stallflächen (Legehennen)

Die hier angegebenen Werte zeigen Maximalangaben der Besatzdichte. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können unter diesen Werten liegen. Der Außenscharrraum zählt nicht zur nutzbaren Fläche.

 

Letzte Aktualisierung: 26.2.2022

 

System Maximale Besatzdichte

1. Tierhaltungsverordnung

[Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche]

Besonders tierfreundliche Haltung

[Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche]

BIO

[Tiere pro m² nutzbarer Stallfläche]

Legehennen

System mit einer nutzbaren Ebene

7,0

 

7,5 (bei erhöhten Sitzstangen)

 

8,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)

7,5

 

8,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)

 

(erhöhte Sitzstangen und Auslauf mit Weidemöglichkeit erforderlich)

6,0

 

(Höchstbestand pro Stallabteil bzw. Herde: 3000 Hennen)

Legehennen

System mit einer nutzbaren Ebene und Außenscharrraum

8,0

 

9,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)

8,0

 

9,0 (bei zusätzlich erhöhter Fütterung)

 

(erhöhte Sitzstangen erforderlich)

6,0

 

(Höchstbestand pro Stallabteil bzw. Herde: 3000 Hennen)

Legehennen

Volierenhaltung

9,0

9,0 (aber max. 18 Tiere/m² nutzbarer Stallgrundfläche)

 

(erhöhte Sitzstangen und Auslauf mit Weidemöglichkeit oder Außenscharrraum erforderlich, anrechenbar sind integrierte Sitzstangen der erhöhten Ebenen)

6,0

 

(Höchstbestand pro Stallabteil bzw. Herde: 3000 Hennen)

 

 

Nest Ausmaß der Stalleinrichtung Nest

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

BIO

Legehennen, Einzelnest

1 Nest pro 7 Tiere

1 Nest pro 5 Tiere

1 Nest pro 7 Tiere

(1 Nest pro 5 Tiere,
BIO AUSTRIA)

Legehennen, Gruppennest

1 m² Nestfläche pro 120 Tiere

1 m² Nestfläche pro 100 Tiere

 1 m² Nestfläche pro 83,3 Tiere


 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung" BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien

 

EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 Richtlinie Biologische Produktion


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, L4 bis L8