Belichtung

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Maße können über diese Mindestmaße hinausgehen. Weitere Informationen sind in den ÖKL-Publikationen angegeben.

 

Letzte Aktualisierung: 25.2.2022

 

Einflussgröße

Lichtanforderungen

1. Tierhaltungsverordnung

Besonders tierfreundliche Haltung

Mindestausmaß der Fenster und

sonstiger transparenter Flächen (Architekturlichte)

3 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

5 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

 

 Abferkelbereich: 3 % der Stallbodenfläche

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

Mindest-Lichtstärke

40 Lux

über mindestens 8 Stunden pro Tag

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

40 Lux

über mindestens 8 Stunden pro Tag

(wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht)

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung), Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 2) Merkblatt "Besonders tierfreundliche Haltung"


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Schweine, F1 und F2