Mindest-Außenflächen (Mastgeflügel: Hühner, Truthühner, Gänse, Pekingenten)

Die hier angegebenen Werte zeigen Mindestmaße. Die in der Bauberatung empfohlenen Angaben können über diesen Werten liegen.

 

Letzte Aktualisierung: 21.12.2021

 

Tierkategorie Mindest-Auslauffläche

1. Tierhaltungsverordnung

[m² pro Tier]

BIO

[m² pro Tier]

Hühner

2,0 (falls Auslaufgewährung)

4,0 (Hühner, fester Stall)

2,5 (Hühner, beweglicher Stall)

Truthühner

10,0 (falls Auslaufgewährung)

10,0

Gänse

10,0 (Auslauf erforderlich)

15,0 (Weide)

Enten

2,0 (falls Auslaufgewährung; ansonsten Außenklimabereich im Ausmaß von 25 % der nutzbaren Fläche erforderlich)

4,5

 

 

Vorgaben für schutzgebende Elemente innerhalb des Auslaufs für Hühner

(ausgenommen Auslaufbereich mit Abstand ≤ 20 m zu den Auslaufklappen)

nach Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“

Element anrechenbare Fläche Maximalabstand

Mindest-Gesamtzahl

(Summe aller unterschiedlichen Elemente)
Mindest-Gesamtfläche
Baum

8 m²

(wenn Kronendurchmesser
mindestens 2 m)

≤ 30 m

 

zum nächsten Element bzw. zum Stallgebäude oder Auslaufrand

Hühner: 12 pro Hektar

 

Truthühner: 3 pro Stalleinheit

 

Enten: 3 pro Stalleinheit

 

Gänse: 1 pro Stalleinheit (am Tag ständig zugängliche Nettostallfläche ist bei Gänsen als Element anrechenbar)

1 % der Mindestauslauffläche
Busch, Hecke und/oder Baumgruppe

tatsächliche Grundrissfläche

(wenn diese
zumindest 0,5 m²)
technisches Element

 

BIO: Das Freigelände darf einen Radius von 150 m ab der nächstgelegenen Auslauföffnung nicht überschreiten; ein Radius von bis zu 350 m ist zulässig, wenn gleichmäßig verteilt mindestens vier Unterstände je Hektar vorhanden sind.

 


Rechtsvorschriften (aktuelle konsolidierte Fassung) bzw. Richtlinien

 

1. Tierhaltungverordnung (Anlage 6) EU-Bio-Durchführungsvorschrift 464/2020 Runderlass „Biologische Produktion/Gewährung von Auslauf“


 


 

Rechtsinterpretation

Handbuch Selbstevaluierung Tierschutz

siehe Handbuch Geflügel, S2