Vollspalten

Eintrag am 27.02.2026

engl. fully-slatted floor

Einfaches Haltungssystem mit ausschließlich perforiertem Boden

Die Haltung von Kühen, hochträchtigen Kalbinnen und Zuchtstieren in Buchten mit vollperforierten Böden ist verboten. Für Mastvieh (außer Kälber) sind Vollspalten rechtlich zulässig, werden jedoch für Neubauten nicht mehr empfohlen.

 

Weiterführende Informationen

 

ÖKL-Merkblatt 26 Rindermastställe

erhältlich auch als PDF bei Austrian Standards

 


Der Wissenspool dient als Erstinformation. Grundlage der Angaben sind ÖKL-Fachpublikationen. Aktuelle Gesetze, Verordnungen, Merkblätter und Normen sind jedenfalls zu beachten. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.


 

Siehe auch:

Laufstall

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