Außenfläche
auch: Freigelände ohne Weide, engl. outdoor area
Befestigte Bewegungsfläche mit Außenklima, ausgenommen Weideflächen
Eine Außenfläche weist Außenklima auf (Kontakt mit der Witterung) und ist teilweise oder zur Gänze überdacht. Sie ist entweder räumlich vom Stallgebäude getrennt (Auslauf) oder die Außenfläche ist im Stall integriert (Außenklimastall).
Die Außenseitenbegrenzung ist zu mind. 25 % der Summe aller Außenseitenlängen (Umfang des Auslaufs bzw. Umfang der Gesamtfläche bei Stall mit integrierter Außenfläche) offen ausgeführt, wobei für jede Tiergruppe mindestens eine offene Seite vorhanden ist. Offene Seiten können im Sockelbereich geschlossen ausgeführt sein, müssen den Tieren aber Sicht auf die Umgebung gewährleisten (maximale Sockelhöhe bis Kopfhöhe der Tiere). Als offen gelten auch Windschutznetze bzw. durch mobile Elemente (Curtains, Vertikaljalousie, Schiebeelemente) entstehende Öffnungen. Mobile Elemente können witterungsbedingt vorübergehend geschlossen werden.
Biotierhaltung
Tierhaltung |
Mindest-Außenfläche/Tier |
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Laufstallhaltung (Kühe) |
4,5 m² |
Eine Außenfläche ist vorgeschrieben (Ausnahme: bei Maximum an Weide). Über 50 % der Mindestaußenfläche müssen unüberdacht bleiben (bzw. über 25 % bei durchschnittlich über 1.200 mm Niederschlag im Jahr).
Bei offenen Seiten muss ein größtmöglicher Abstand zu anschließenden Gebäuden bzw. Wänden eingehalten werden, um den Tieren freie Sicht auf die Umgebung zu bieten. Im Ausnahmefall bei beengter Hoflage ist ein Mindestabstand von 3 m zulässig.
Weiterführende Informationen
erhältlich auch als PDF bei Austrian Standards |
Der Wissenspool dient als Erstinformation. Grundlage der Angaben sind ÖKL-Fachpublikationen. Aktuelle Gesetze, Verordnungen, Merkblätter und Normen sind jedenfalls zu beachten. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.