Krankenbucht
Bereich zur Absonderung kranker Tiere
Sowohl für den Zuchtsauenbereich als auch für den Aufzucht- und Mastbereich müssen ausreichend Krankenbuchten vorhanden sein.
Krankenbuchten innerhalb der Hauptstallungen werden nur für Tiere mit nicht infektiösen Erkrankungen (Verletzungen, Gelenksentzündungen, frisch operierte Ferkel) eingesetzt. Für Tiere mit infektiösen Erkrankungen (Atemwegs- oder Durchfallerkrankungen) ist hingegen eine räumliche Trennung notwendig.
Empfehlungen
Zuchtsauen |
Anzahl: 2 Buchten pro 100 Zuchtsauen, flexible Gestaltung (entfernbare Trennwand), Fläche ≥ 6 m²/Bucht, Breite ≥ 2 m |
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Aufzuchtferkel |
Anzahl: 1 Bucht pro 100 Zuchtsauen Fläche ≥ 5 m²/Bucht (für jeweils 10 Aufzuchtferkel) |
Mastschweine |
Anzahl: 1 Bucht pro 200 Mastschweine Fläche ≥ 5 m²/Bucht (für jeweils 5 Mastschweine) |
Weiterführende Informationen
erhältlich auch als PDF bei Austrian Standards erhältlich auch als PDF bei Austrian Standards
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Der Wissenspool dient als Erstinformation. Grundlage der Angaben sind ÖKL-Fachpublikationen. Aktuelle Gesetze, Verordnungen, Merkblätter und Normen sind jedenfalls zu beachten. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.