Krankenbucht

Eintrag am 12.08.2021

Bereich zur Absonderung kranker Tiere

Sowohl für den Zuchtsauenbereich als auch für den Aufzucht- und Mastbereich müssen ausreichend Krankenbuchten vorhanden sein.

Krankenbuchten innerhalb der Hauptstallungen werden nur für Tiere mit nicht infektiösen Erkrankungen (Verletzungen, Gelenksentzündungen, frisch operierte Ferkel) eingesetzt. Für Tiere mit infektiösen Erkrankungen (Atemwegs- oder Durchfallerkrankungen) ist hingegen eine räumliche Trennung notwendig.

 

Empfehlungen


Zuchtsauen

Anzahl: 2 Buchten pro 100 Zuchtsauen,

flexible Gestaltung (entfernbare Trennwand),

Fläche ≥ 6 m²/Bucht,

Breite ≥ 2 m

Aufzuchtferkel

Anzahl: 1 Bucht pro 100 Zuchtsauen

Fläche ≥ 5 m²/Bucht (für jeweils 10 Aufzuchtferkel)

Mastschweine

Anzahl: 1 Bucht pro 200 Mastschweine

Fläche ≥ 5 m²/Bucht (für jeweils 5 Mastschweine)

 

 

Weiterführende Informationen


Merkblatt 16 Zuchtsauen – Wartestall, Stallbereiche für Gruppieren, Decken und Trächtigkeit

erhältlich auch als PDF bei Austrian Standards


Merkblatt 88 Abferkelbuchten

erhältlich auch als PDF bei Austrian Standards


Landtechnische Schrift 229 Stallbau für die Biotierhaltung - Schweine

erhältlich auch als PDF bei Austrian Standards

 


Der Wissenspool dient als Erstinformation. Grundlage der Angaben sind ÖKL-Fachpublikationen. Aktuelle Gesetze, Verordnungen, Merkblätter und Normen sind jedenfalls zu beachten. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.


 

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