Auslaufstall
Außenklimastalltyp für kleine Betriebe mit vormaliger Anbindehaltung
Ein Auslaufstall kann für Betriebe mit kleinem Tierbestand eine sinnvolle bauliche Variante weg vom Anbindestall und hin zum Laufstall sein und bietet Außenklimabedingungen, Bewegungsmöglichkeit und ist mit allen Ausstattungselementen eines Laufstalls strukturiert.
Der Auslaufstall gilt als eine Form des Laufstalls, wenn
- der Boden befestigt ausgeführt ist,
- die Auslaufstallfläche (inklusive Liegebereich) mindestens 10,5 m² pro Kuh beträgt,
- für jedes Tier eine ständig zugängliche, überdachte, trockene, weiche und am Boden wärmegedämmte Liegefläche mit Witterungsschutz zur Verfügung steht (Maße der Liegeflächen gemäß 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 2, Punkt 4.2.2.1. bzw. 4.2.2.2.),
- ständig zugängliche Fressplätze in ausreichender Anzahl vorhanden sind (Futterbarnsohle, Tier-Fressplatz-Verhältnis und Mindestfressplatzbreiten gemäß 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 2, Punkt 2.6),
- ausreichend ständig zugängliche, funktionstüchtige und frostfreie Tränken zur Verfügung stehen und die Wasseraufnahme aus einer freien Wasseroberfläche möglich ist,
- der bestehende Anbindestall nur genutzt wird für
1) die Zeit des Melkens und/oder
2) kurzzeitig (wenige Stunden) zum Zweck von Pflegemaßnahmen oder zur Fixierung einzelner Tiere für Zwecke tierärztlicher oder sonstiger Behandlungen und/oder
3) den Schutz der Tiere in extremen, wetterbedingten Ausnahmesituationen (maximal 3 Tage durchgehend und maximal 20 Tage im Jahr insgesamt; eine Dokumentation der Tage im Anbindestall mit Begründung ist erforderlich),
und der Anbindestall den rechtlichen Anforderungen entspricht, - eine ausreichende Anzahl an Absonderungsbuchten für kalbende oder kranke Tiere vorhanden ist.
Eine Kratzbürste und ein Sonnenschutz oder schattenspendende Elemente sind zusätzlich empfohlene Elemente eines Auslaufstalls.
Weiterführende Informationen
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Der Wissenspool dient als Erstinformation. Grundlage der Angaben sind ÖKL-Fachpublikationen. Aktuelle Gesetze, Verordnungen, Merkblätter und Normen sind jedenfalls zu beachten. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.